Moin!
Heute möchte ich mal was zum Nachdenken vorstellen. Im trauten Heim kann jeder werkeln wie er will, Betriebe müssen da Vorschriften beachten.
Dies hat meinen Chef in seiner ihm eigenen Weitsicht dazu bewogen, mich zu qualifizieren und mir, neben etlichen anderen Aufgaben, für sein Werk den Bereich Gefahrstoffe in einem Arbeitsschutz-Management-System zu übertragen.
Weiter unten findet ihr den Text einer Betriebsanweisung (BA) für ein Gemisch, welches sich in Bereichen der Flüssigkeiten-Verleuchtung teilweise großer Beliebtheit erfreut.
Die BA wurde den Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt für dieses Gemisch nach dem „Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall“ erstellt. Damit erfüllt der Inhalt die zur Zeit gültigen Vorschriften und Mitarbeiter können geschult werden. Leider kann hier nur der Text zitiert werden, die grafische Gestaltung ist optisch ansprechender.
Um es etwas interessanter zu machen, habe ich ein Rätsel davon gemacht. Wer mal seinen Umgang mit dem Stoff oder den Abgasen reflektieren will, kann sich ja mal damit beschäftigen.
Zu gewinnen gibt es außer neuen Erkenntnissen nichts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Was ist das für ein Gemisch?
Klaus
Hier der Text:
PetroMin B e t r i e b s a n w e i s u n g Nr.:
Stand: 21.09.2015
gilt für: alle Bereiche
G E F A H R S T O F F B E Z E I C H N U N G Was bin ich?
G E F A H R E N F Ü R M E N S C H U N D U M W E L T
Gefahr!
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. (H225)
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304)
Verursacht Hautreizungen. (H315)
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (H336)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H411)
Vorübergehend Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Konzentrationsstörungen möglich. Gefahr durch Ansammlung explosionsfähiger Atmosphäre in Bodennähe! Bei Vorhandensein von Zündquellen erhöhte Explosionsgefahr! Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).
Verbrennungs-/ Zersetzungsprodukte: Bei Brand / hohen Temperaturen Bildung gefährlicher/giftiger Dämpfe und Kohlenstoffoxiden möglich. Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen.
Gefährliche Reaktionen am Arbeitsplatz sind möglich mit: starken Säuren, Alkalien und Oxidationsmitteln.
Gefahren für die Umwelt: Stark wassergefährdend (WGK 3)
S C H U T Z M A S S N A H M E N U N D V E R H A L T E N S R E G E L N
Freisetzung des Stoffs in die Umgebung vermeiden. Bei Dämpfen oder Nebeln Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Gefäße nicht offen stehen lassen. Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden. In geschlossenen Behältern kann sich wegen des niedrigen Siedepunktes ein Überdruck aufbauen. Verschlüsse von Behältern nur nach Druckausgleich vorsichtig öffnen!
Von Zündquellen fern halten (z.B. nicht Rauchen, keine offenen Flammen, Erden)! Feuerarbeiten nur mit schriftlicher Erlaubnis. Heißarbeiten an Behältern und Leitungen nur nach sorgfältigem Freispülen durchführen. Explosionsgeschützte Geräte verwenden.
Nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen. Einatmen von Dämpfen oder Nebeln vermeiden. Berührung mit Augen und Haut vermeiden. Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen. Hautpflegemittel verwenden. Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Behälter nicht dem direkten Sonnenlicht aussetzen! Vorsicht bei Gebinden mit Restmengen, Explosionsgefahr! Die Zusammenlagerungsbeschränkungen sind zu beachten - nur im ausgewiesenen Lagerabschnitt aufbewahren!
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter sowie jugendliche Auszubildende!
Augenschutz: Bei Überwachungstätigkeit: Gestellbrille mit Seitenschutz. Bei Spritzgefahr: Korbbrille!
Atemschutz: Gasfilter AX
Handschutz: Handschuhe aus Nitrilkautschuk tragen.
Hautschutz: Haut reinigen und mit Hautschutzsalbe eincremen.
Schutzkleidung: Antistatische und flammhemmende Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle und Schuhe mit antistatischen Sohlen! Saubere, trockene und eng anliegende Kleidung aus Naturfasern.
V E R H A L T E N I M G E F A H R F A L L
Feuerwehr 112
Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren. Bei der Beseitigung von ausgelaufenem/verschütteten Produkt immer Schutzbrille und Handschuhe tragen. Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Raum anschließend gut lüften.
Produkt ist brennbar. Entstehungsbrand: Tragbaren Feuerlöscher einsetzen, mindestens für Brandklasse "B". Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Berst- und Explosionsgefahr bei starker Erwärmung! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe. Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten. Feuerwehr alarmieren. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss verhindert werden.
Lösch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem Atemschutz durchgeführt werden!
Zuständiger Arzt: hoffentlich erreichbar
Unfalltelefon: 112
E R S T E H I L F E
Notruf 112
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme : Auf Selbstschutz achten. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie "Stabile Seitenlage", "Herz-Lungen-Wiederbelebung", "Schockbekämpfung" situationsabhängig durchführen. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ärztliche bzw. Augenärztliche Behandlung.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig (ca. 10 Minuten) bei geöffneten Lidern mit Wasser spülen. Bei Augenverletzungen steriler Schutzverband. Nach Augenkontakt immer augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen. Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen (auf Brandgefährdung achten). Haut mit viel Wasser spülen.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung: Beatmungshilfen benutzen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes. Verschlucken kann zur Lungenschädigung führen. Krankenhaus! Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.
Ersthelfer: Hoffentlich vorhanden.
S A C H G E R E C H T E E N T S O R G U N G
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Durchtränktes Material (z.B. Putzlappen) in unbrennbaren, verschließbaren Entsorgungsbehältern sammeln. Abfälle getrennt sammeln. Produktreste sind Sondermüll und werden getrennt gesammelt. Durchtränktes Material (z.B. Putzlappen) in unbrennbaren, verschließbaren Entsorgungsbehältern sammeln.
Abfallschlüssel:
Produkt: 07 01 01 Organische Lösemittel Verpackung: 15 01 02 Kunststoff 15 01 04 Metall
Ende