• Moin!


    Heute möchte ich mal was zum Nachdenken vorstellen. Im trauten Heim kann jeder werkeln wie er will, Betriebe müssen da Vorschriften beachten.


    Dies hat meinen Chef in seiner ihm eigenen Weitsicht dazu bewogen, mich zu qualifizieren und mir, neben etlichen anderen Aufgaben, für sein Werk den Bereich Gefahrstoffe in einem Arbeitsschutz-Management-System zu übertragen.


    Weiter unten findet ihr den Text einer Betriebsanweisung (BA) für ein Gemisch, welches sich in Bereichen der Flüssigkeiten-Verleuchtung teilweise großer Beliebtheit erfreut.
    Die BA wurde den Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt für dieses Gemisch nach dem „Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall“ erstellt. Damit erfüllt der Inhalt die zur Zeit gültigen Vorschriften und Mitarbeiter können geschult werden. Leider kann hier nur der Text zitiert werden, die grafische Gestaltung ist optisch ansprechender.


    Um es etwas interessanter zu machen, habe ich ein Rätsel davon gemacht. Wer mal seinen Umgang mit dem Stoff oder den Abgasen reflektieren will, kann sich ja mal damit beschäftigen.
    Zu gewinnen gibt es außer neuen Erkenntnissen nichts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


    Was ist das für ein Gemisch?


    Klaus
    Hier der Text:


    PetroMin B e t r i e b s a n w e i s u n g Nr.:
    Stand: 21.09.2015
    gilt für: alle Bereiche
    G E F A H R S T O F F B E Z E I C H N U N G Was bin ich?



    G E F A H R E N F Ü R M E N S C H U N D U M W E L T
    Gefahr!
    Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. (H225)
    Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304)
    Verursacht Hautreizungen. (H315)
    Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (H336)
    Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H411)
    Vorübergehend Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Konzentrationsstörungen möglich. Gefahr durch Ansammlung explosionsfähiger Atmosphäre in Bodennähe! Bei Vorhandensein von Zündquellen erhöhte Explosionsgefahr! Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen).
    Verbrennungs-/ Zersetzungsprodukte: Bei Brand / hohen Temperaturen Bildung gefährlicher/giftiger Dämpfe und Kohlenstoffoxiden möglich. Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen.
    Gefährliche Reaktionen am Arbeitsplatz sind möglich mit: starken Säuren, Alkalien und Oxidationsmitteln.
    Gefahren für die Umwelt: Stark wassergefährdend (WGK 3)



    S C H U T Z M A S S N A H M E N U N D V E R H A L T E N S R E G E L N
    Freisetzung des Stoffs in die Umgebung vermeiden. Bei Dämpfen oder Nebeln Absaugung einschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Gefäße nicht offen stehen lassen. Beim Ab- und Umfüllen Verspritzen und Nachlauf vermeiden. In geschlossenen Behältern kann sich wegen des niedrigen Siedepunktes ein Überdruck aufbauen. Verschlüsse von Behältern nur nach Druckausgleich vorsichtig öffnen!
    Von Zündquellen fern halten (z.B. nicht Rauchen, keine offenen Flammen, Erden)! Feuerarbeiten nur mit schriftlicher Erlaubnis. Heißarbeiten an Behältern und Leitungen nur nach sorgfältigem Freispülen durchführen. Explosionsgeschützte Geräte verwenden.
    Nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen. Einatmen von Dämpfen oder Nebeln vermeiden. Berührung mit Augen und Haut vermeiden. Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen. Hautpflegemittel verwenden. Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!
    Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern. Behälter nicht dem direkten Sonnenlicht aussetzen! Vorsicht bei Gebinden mit Restmengen, Explosionsgefahr! Die Zusammenlagerungsbeschränkungen sind zu beachten - nur im ausgewiesenen Lagerabschnitt aufbewahren!
    Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter sowie jugendliche Auszubildende!
    Augenschutz: Bei Überwachungstätigkeit: Gestellbrille mit Seitenschutz. Bei Spritzgefahr: Korbbrille!
    Atemschutz: Gasfilter AX
    Handschutz: Handschuhe aus Nitrilkautschuk tragen.
    Hautschutz: Haut reinigen und mit Hautschutzsalbe eincremen.
    Schutzkleidung: Antistatische und flammhemmende Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle und Schuhe mit antistatischen Sohlen! Saubere, trockene und eng anliegende Kleidung aus Naturfasern.



    V E R H A L T E N I M G E F A H R F A L L
    Feuerwehr 112
    Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren. Bei der Beseitigung von ausgelaufenem/verschütteten Produkt immer Schutzbrille und Handschuhe tragen. Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Raum anschließend gut lüften.
    Produkt ist brennbar. Entstehungsbrand: Tragbaren Feuerlöscher einsetzen, mindestens für Brandklasse "B". Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen. Berst- und Explosionsgefahr bei starker Erwärmung! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe. Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten. Feuerwehr alarmieren. Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss verhindert werden.
    Lösch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem Atemschutz durchgeführt werden!
    Zuständiger Arzt: hoffentlich erreichbar
    Unfalltelefon: 112



    E R S T E H I L F E
    Notruf 112
    Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme : Auf Selbstschutz achten. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie "Stabile Seitenlage", "Herz-Lungen-Wiederbelebung", "Schockbekämpfung" situationsabhängig durchführen. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ärztliche bzw. Augenärztliche Behandlung.
    Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig (ca. 10 Minuten) bei geöffneten Lidern mit Wasser spülen. Bei Augenverletzungen steriler Schutzverband. Nach Augenkontakt immer augenärztliche Behandlung.
    Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen. Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen (auf Brandgefährdung achten). Haut mit viel Wasser spülen.
    Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung: Beatmungshilfen benutzen.
    Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes. Verschlucken kann zur Lungenschädigung führen. Krankenhaus! Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.
    Ersthelfer: Hoffentlich vorhanden.



    S A C H G E R E C H T E E N T S O R G U N G
    Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Durchtränktes Material (z.B. Putzlappen) in unbrennbaren, verschließbaren Entsorgungsbehältern sammeln. Abfälle getrennt sammeln. Produktreste sind Sondermüll und werden getrennt gesammelt. Durchtränktes Material (z.B. Putzlappen) in unbrennbaren, verschließbaren Entsorgungsbehältern sammeln.
    Abfallschlüssel:
    Produkt: 07 01 01 Organische Lösemittel Verpackung: 15 01 02 Kunststoff 15 01 04 Metall


    Ende

    Dieses Posting stellt nur meine private, unzensierbare Meinung dar. Es ist fast sicher, daß diese Meinung völlig falsch ist. Von jeglicher Nachahmung wird abgeraten, jede Haftung wird ausgeschlossen.

  • na ich tippe mal ganz einfach mal auf irgendeine Sorte von Leichtbenzin bzw Bremensreiniger ohne Aceton

  • Also reines Orangenöl wird das nicht sein.
    Den Beschreibungen nach müßte da Benzin beteiligt sein
    oder ein Gemisch mit Beteiligung von Benzin.
    Ob nun leicht oder schwer, bleibt sich gleich, meine ich.

    :)

    Gruss aus dem "Bayerischen Nizza"
    Rüdiger II.
    ___________________________________________________________________________________________
    So ist das halt mit dem Licht: Mal brennt es und mal brennt es nicht ...
    ALLE haben immer gesagt: DAS GEHT NICHT.
    Dann kam EINER, der wußte nix davon und HAT'S einfach GEMACHT.

    | In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, in der Praxis schon. |

  • Ist es Cyclohexan ?(


    fröhliches Leuchten
    Jürgen

    "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
    Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)

  • Ich bin kein Chemiker---würde meine ehemalige Chemielehrerin sofort unterschreiben.


    Diese Bezeichnung H304 findet man auch beim Grillanzünder,soll heißen Petroleum.


    Mirko

  • Moin!


    Es ist Bremsenreiniger ohne Aceton.


    Diesen Stoff kann jede Privatperson erwerben und beliebig nutzen. Für mich persönlich steht jetzt allerdings fest, dass jegliche Art der Verbrennung bei mir nicht stattfinden wird.


    Klaus


    @ Markus: Danke für den Hinweis, richtig ist 07 01 04 organische Lösemittel.

    Dieses Posting stellt nur meine private, unzensierbare Meinung dar. Es ist fast sicher, daß diese Meinung völlig falsch ist. Von jeglicher Nachahmung wird abgeraten, jede Haftung wird ausgeschlossen.

  • Hauptsächlich wegen:


    "Bei Brand / hohen Temperaturen Bildung gefährlicher/giftiger Dämpfe und Kohlenstoffoxiden möglich. Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen."



    Nebensächlich wegen dem restlichen Inhalt des Sicherheitsdatenblattes.


    Klaus


    PS: Ich will hier nicht den Besserwisser mit dem pädagogischen Zeigefinger abgeben.


    Dem Tank ist es egal, womit er gefüllt wird. Mir als Befüller nicht.

    Dieses Posting stellt nur meine private, unzensierbare Meinung dar. Es ist fast sicher, daß diese Meinung völlig falsch ist. Von jeglicher Nachahmung wird abgeraten, jede Haftung wird ausgeschlossen.

  • Meines Erachtens ist die Kohlenwasserstoffverbrennung in einer Petromax als nahezu perfekt einzustufen. Sämtliche Kohlenwasserstoffe sollten komplett zu Kohlenstoffdioxid und Wasser umgesetzt werden. Dies erkennt man an der wunderbar blauen, entleuchteten Flamme, die aus dem Brenner rauskommt, wenn man den Radiator benutzt. Besser geht's doch verbrennungstechnisch gar nicht. Die Bildung von giftigem Kohlenstoffmonoxid ( im Datenblatt als "giftige Dämpfe und Kohlenstoffoxide" bezeichnet ) kann eh ausgeschlossen werden, da man seine Lampe wahrscheinlich nie bei verminderter Sauerstoffversorgung betreiben wird... Dies gilt für alle Kohlenwasserstoffe... Sowohl für die Aliphate, als auch für die bedenklicheren Aromaten. Hinten kommt immer CO2 und Wasser raus. Die Gefahr der Bildung von giftigen Dämpfen sehe ich nur bei eventuell vorhandenen Schwefel-, Stickstoff- oder Halogenbeimengungen. Und solche Sachen sollten sich in keinem vernünftigen Bremsenreiniger befinden.
    Ich denke, dass Bremsenreiniger in der PX keine größere Gefahr als Alkan, Grilli etc. darstellt....


    Mit freundlichem Gruß aus dem Nürnberger Land!


    Bastian

    Gruß aus Niederbayern!


    Bastian