MoinMoin Jungs,
ich hatte mir vor ein paar Tagen für einen Forumskollegen mal Hilfe von meinem Frauchen geholt, was Zoll und Einfuhr gewisser Lampen aus indien betrifft, da das ganze Thema ja ein wenig schwammig ist.
Sie kennt sich da warscheinlich zur Zeit besser aus als einige Zollbeamte, da sie von ihrer Firma (Schweizer Großkonzern) im Moment eine weiterbildung zu Zollgesetzgebung nach der anderen reingewürgt bekommt.
Also, 19% Einfuhrumsatzsteuer werden garantiert fällig, und die betrifft immer die Kaufpreissumme und die Versandkosten. Es ist sinnlos, diese separat ausweisen zu lassen, der Zoll addiert beides wieder.
Für Zollabgaben ist es dann schon wieder sinnvoll, dahier nicht die Versandkosten verzollt werden.
Nun gibt es aber doch einen amtlichen Weg zum sparen:
Indien hat als sog. Drittland eigentlich eine pauschale Verzollung von 10%,
aber geht man einmal nach der TARIC-Güterliste, nach dieser klassifiziert der Zoll Waren und Abgaben, dann findet man die Position 9405(Nicht elektrische Beleuchtungskörper) und in einer zugehörigen untergruppe findet man dann auch noch handgemacht - und Handgearbeitet wurden die PXxen ja mal - und da taucht dann eine Zollabgabe von 2,7% auf.
Also mal ein Rechenbeispiel (korrigiert mich bei Fehlern)
Die Lampe kostet wie auch immer 470,-XX
Versand nach Deutschland kommt mit etwa 60,-XX dazu
Macht Summe 530,-XX
Am Zollschalter werden dann erstmal 19%Einfuhrumsatzsteuer fällig:100,70XX
Nun wird die Kaufsumme, welche den Freibetrag überschreitet verzollt, Freibetrag sind 150,-XX, Kaufpreis 470,-XX - 150 = 320,-XX
2,7% von 320,-XX = 8,64XX
Also, am Ende kommen zu den 530,-XX noch 109,34 XX dazu.
Bitte um Fehlerkorrektur, Angaben erstmal ohne gewär
Beste Grüße, Björn