Zitat
Original von Benz-ihn
Am Zollschalter werden dann erstmal 19%Einfuhrumsatzsteuer fällig: [...]
Nun wird die Kaufsumme, welche den Freibetrag überschreitet verzollt, ...
Zuerst wird verzollt, anschließend auf die Summe Einfuhrumsatzsteuer aufgeschlagen. Verzollt wird die gesamte Summe, nicht nur die den Freibetrag überschreitende Differenz. Wird der Freibetrag nicht überschritten, fällt kein Zoll an, Einfuhrumsatzsteuer aber schon (wenn der niedrigere Freibetrag für die Einfuhrumsatzsteuer überschritten ist.).
Die unterschiedlichen Freigrenzen für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hängen damit zusammen, daß der Staat die Zollabgaben kassiert (die Freigrenze wurde hier vor einiger Zeit erhöht), die EU aber die Einfuhrumsatzsteuer.
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Original von januch
der versand ist eine dienstleistung die im ausland erbracht wird
Nicht ganz, die Versandkosten teilen sich im Prinzip in Versandkosten, die außerhalb der EU, und in VK, die innerhalb der EU entstehen, auf. Da aber eine Teilung nicht vorgenommen wird, werden sie zu 100% dem Zollwert hinzugerechnet. Ausnahme: nichtkommerzielle Sendungen, also von privat an privat.
Gruß
speznas
(Alle Angaben ohne Gewähr nach häufigen Diskussionen mit den Beamten meines Zollamtes.)