Coleman 295-700E Lichtleistung

  • Vielleicht sollte man dem Fragesteller auch mal vermitteln, daß es völlig normal ist, daß in kaltem Zustand des Vergasers fast kein flüssiges Benzin aus der Düse tritt.

    Das ist der Kaltstarteinrichtung geschuldet.

    An Helligkeit gewinnt diese Lampe meist durch Erhöhung des Drucks im Tank.


    Daß bei einer neu gekauften Lampe der Vergaser ausgenudelt ist, bezweifle ich.


    Wenn ich eine 295 kalt starte, gehe ich i.d.R. nach der Vorgabe von Coleman vor.


    20 bis 30 mal pumpen, natürlich bei geschlossenem Regler.

    Dann Flamme möglichst nahe an den Vergaser und Glühkörper halten und den Regler aufdrehen.

    Sobald die Lampe zündet, darauf achten, ob Flammen aus der Haube kommen, in diesem Falle Regler zurückdrehen.

    Oft muss man etwas "spielen" bis der Vergaser heiß genug ist, damit nur Benzingas aus der Düse tritt und kein "flammendes Inferno" entsteht.

    Wenn die Lampe dann leuchtet, weiter pumpen, bis die gewünschte Helligkeit erreicht ist oder die Lampe nicht mehr heller wird.


    So eine Benzinlampe lässt sich über den Druck recht gut (jedenfalls nach unten) regeln.

  • Vielleicht sollte man auch aufgrund der Beschreibung des Fragestellers vermuten, dass er das weiß.

    Oder warum sollte er schon mehrere Glühstrümpfe probiert haben?

    Gräten auf dem Sofakissen wird man wohl entfernen müssen! - Das Pinguinmotto

  • Moin,

    wollte euch kurz auf den neusten Stand bringen.

    Der Große Deutsche Fachhändler dem ich wie abgesprochen meine Lampe zugesendet hatte, kontaktierte meinen Fachhändler in Wien dass die Lampe nicht repariert werden kann, worauf dieser mir nun mein Geld zurück überweisen möchte. Damit bin ich natürlich nicht einverstanden, da ich lieber meine Lampe funktionsfähig wieder haben möchte.


    Also beim Sachbearbeiter angerufen, dieser konnte mir nicht sagen was an der Lampe kaputt ist, nur dass sie zu Coleman Deutschland geht. Kein Vorwurf, erwarte nicht dass jeder Händler alles reparieren kann.

    Nachdem mir aber gestern die Original Garantiekarte in die Hände gefallen ist in der um direkte Einsendung an Coleman Deutschland gebeten wird gibt es noch Klärungsbedarf. Genau diese Abteilung hatte eine direkte Zusendung abgelehnt.

    Es bleibt spannend...

  • Moin,

    also Coleman Deutschland in Hungen wehrt sich massiv meinen Fall zu bearbeiten, auch die vorgelegte Garantiekarte die um Einsendung an selbe Adresse bittet, blieb ohne Wirkung. Meine zweite Mail wurde anschließend so halbherzig bearbeitet, dass ich sogar mit falschen Namen angeschrieben wurde. Telefonisch erreichte man am Freitag auch niemanden, die Warteschleife wurde automatisch nach einigen Minuten beendet.

    Also heute den Deutschen Importeuer / Fachhändler angerufen mit der Bitte mir die Lampe einfach zurück zu senden, ich repariere jetzt selber.

    Auch nicht so einfach, die Lampe wurde hoffentlich noch nicht entsorgt, man sucht jetzt danach. Da ich nach 3h immer noch keine Antwort habe vermute ich mal dass es damit gelaufen ist.

    Das Bittere an der Geschichte ist, dass ich die Lampe als Ausstellungsstück NOS in OVP mit einem kleinem Schönheitsfehler für 74 EUR incl. Versand erstanden hatte und ein Ersatzteil aus Witten es für 7,50 EUR wahrscheinlich gerichtet hätte.

    Freitag wurde die Lampe vom Deutschen Importeur / Fachhändler angeblich noch zu Coleman geschickt, heute ist Sie schon entsorgt und man erzählt mir was von schwieriger Ersatzteilsituation und dass man natürlich das Teil repariert hätte.

    Ich vermute eher eine Win Win Situation für alle in Zeiten der vergriffenen Powerhouse Laternen, nur ich gehe dabei leer aus.


    Grüße

  • Servus Franke,

    konnte leider keinen anderen Namen finden,

    so eine Coleman an sich birgt ja eigentlich nicht viel Geheimnisse,

    also falls du sie wieder bekommst könntest du sie ja mal zerlegen,

    - Zentralmutter lösen

    - Stellknopf abschrauben

    - Oberteil abnehmen

    - Generator abschrauben

    - Vergaser Unterteil herausschrauben

    - Kunststoff Rohr abschrauben

    - Ventileisatz aus Kunststoff Rohr heraus schrauben

    - Ventileisatz und Kunststoff Rohr wenn vorhanden in Ultraschall Bad reinigen

    - Kunststoff Rohr mit Spritze spülen, wenn aus beiden Bohrungen oben und unten wieder Flüssigkeit kommt ist alles Okay,

    - der Ventileisatz lässt sich ganz leicht mit einer kleinen Schere lösen und auch wieder einsetzen.

    Wenn alles wieder sauber und trocken ist baust du es in umgekehrter Reihenfolge wieder zusammen.


    Fertig, danach kannst du sie testen.


    Gruß Peter

    So wie es in dem Chinesischen Sprichwort heißt:


    „Besser ein Licht in der Dunkelheit anzünden, statt über die Finsternis zu klagen.“

  • Ich vermute eher eine Win Win Situation für alle in Zeiten der vergriffenen Powerhouse Laternen, nur ich gehe dabei leer aus.

    :traurig::motz:

    Na, denen würde ich aber jetzt was erzählen und die Hölle heiß machen.

    Logischerweise höflich bleibend, aber bestimmt und nicht abwimmeln lassen.


    Du hast eine Lampe dorthin geschickt und jetzt möchtest Du sie wieder haben,

    nachdem man sich dort, aus welchen Gründen auch immer, nicht imstande sieht, sie zu reparieren.

    Dir das Teil jetzt zu unterschlagen, geht mal gar nicht.


    Bin da jetzt nicht ausreichend bewandert, was die Rechtslage dazu ist,

    aber "leer" ausgehend auf die Lampe verzichten? No Way!


    Drücke Dir die Daumen!

    :)

    Gruss aus dem "Bayerischen Nizza"
    Rüdiger II.
    ___________________________________________________________________________________________
    So ist das halt mit dem Licht: Mal brennt es und mal brennt es nicht ...
    ALLE haben immer gesagt: DAS GEHT NICHT.
    Dann kam EINER, der wußte nix davon und HAT'S einfach GEMACHT.

    | In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, in der Praxis schon. |

  • Guten Abend zusammen,

    Danke für euere Antworten, Ihr seid Klasse :)

    Habe nochmal eine recht eindeutige Mail verfasst die morgen rausgeht, Chancen habe ich denke keine, aber wie du sagst Rüdiger, nicht locker lassen.

    Danke Peter für deine Anleitung, wenn ich sie wieder habe werde ich genau so verfahren :thumbup:


    Grüße

  • Dir das Teil jetzt zu unterschlagen, geht mal gar nicht.

    Wo wird die Lampe denn unterschlagen?

    Der Verkäufer ist doch seitens des Herstellers angewiesen worden, den Kaufpreis zu erstatten...


    Und da der Hersteller garantiert in seinen Garantiebedingungen stehen hat, dass er über die Wahl der Mangelbeseitigung entscheidet - sprich ob die komlette Lampe gegen eine neue oder nur das beschädigte Bauteil getauscht wird (was derzeit beides nicht möglich ist) bleibt letzendlich nur die Rückzahlung...

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • So ist es. Der Hersteller ist Garantiegeber und legt fest, zu welchen Bedingungen die Garantieleistungen erfolgen.

    Es ist übrigens üblich, dass Garantiefälle nicht durch Privatpersonen direkt an den Hersteller zu senden sind, sondern man das über einen Händler machen muss.

    Klar ist es schade, die Lampe nicht zurück zu bekommen, aber leer gehst du dabei auch nicht aus (Rückzahlung).

    Und da die Anweisung erfolgte, wird nichts unterschlagen oder "einfach einbehalten" ;)

    Gräten auf dem Sofakissen wird man wohl entfernen müssen! - Das Pinguinmotto

  • Garantie und gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) sind 2 Paar Stiefel.

    Was immer noch nichts daran ändert, dass wenn der Verkäufer nicht nachbessern oder einen mangelfreien Artikel liefern kann - außer der Erstattung des Kaufpreises wenig übrig bleibt!

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • Moin, habe nochmal nachgelesen.

    Also nach Paragraph 437 Nr. 2 BGB hatte ich das Wahlrecht ob ich am Vertrag fest halte oder mich davon löse. Dabei wurde ich aber einfach übergangen.

    Denke das ist in etwa so:

    Ich kaufe mir ein Fahrrad was als Ausstellungsstück sehr günstig ist und statt 2000 EUR nur 1000 EUR kostet und dafür einen dicken Kratzer im Lack hat. Nun reklamiere ich weil die Vorderbremse nicht richtig funktioniert. Anschließend ruft mich der Händler an und sagt ich habe eine Rückzahlung auf mein Konto bekomme weil er den Mangel nicht beheben konnte und er habe das Fahrrad bereits entsorgt. Nun ärgert man sich natürlich, da das gleiche Fahrrad Neu das doppelte kostet und eine andere Werkstatt fuer einen Bruchteil der Differenz den Fehler behoben haette.


    Gruesse

  • Der Verkäufer ist doch seitens des Herstellers angewiesen worden, den Kaufpreis zu erstatten...

    Oha - mein Fehler.

    :wallbash:

    Habe ich in der Eile überlesen - sorry.


    Bitte hiermit 1.000 Mal um Vergebung!

    :hail:

    :)

    Gruss aus dem "Bayerischen Nizza"
    Rüdiger II.
    ___________________________________________________________________________________________
    So ist das halt mit dem Licht: Mal brennt es und mal brennt es nicht ...
    ALLE haben immer gesagt: DAS GEHT NICHT.
    Dann kam EINER, der wußte nix davon und HAT'S einfach GEMACHT.

    | In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, in der Praxis schon. |

  • Moin, habe nochmal nachgelesen.

    Für dich gilt, da der Verkäufer in .at sesshaft ist, auch das dortige Recht, und nicht das aus .de - allerdings werden die sich relativ wenig unterscheiden, da EU harmonisiert!


    Was den von dir vorgetragenen 437 Nr. 2 BGB betrifft, solltest du dir §439 Abs. 4 zu Gemüte führen...deine Lampe ist weder besonders wertvoll, noch hast du einen erhebliche Nachteile erlitten und das Ding 150mal hin-&-her zu schicken sowie Personal damit zu bemühen ist auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • Ist das alles kompliziert :(

    Denke da hilft dann wirklich nur abwarten.


    Mit der Anweisung der Rückzahlung ist das aber nicht ganz richtig, der Importeur hat den Verkäufer angewiesen, nicht der Hersteller.


    Schönen Abend euch :prost:

  • Meiner Ansicht nach wird hier wieder mal ein grundsätzliches Problem deutlich:

    Der Kunde ist heutzutage einfach leider nicht mehr König.

    Natürlich gibt es Menschen, die das ganze Reklamations-System auch arg überstrapazieren und sicher ist es in der Praxis wirtschaftlich auch oft nicht vertretbar, Artikel hin und her zu schicken.

    Allerdings sollte sich mancher Hersteller vielleicht bei der Gelegenheit auch mal die Frage stellen, was es bedeutet, wenn seine Produkte immer wieder kleine, aber entscheidende Mängel aufweisen. Offenbar haben beide Seiten, Hersteller wie Kunden, sich damit abgefunden, dass es einfach keine durchgängig gute Qualität mehr gibt (oder geben darf) und Mängel die Regel statt eigentlich die Ausnahme sind.

    Gruß Marc

    :zwille:

  • Tja, das ist schlichtweg falsch, dass der Kunde nicht mehr König ist.

    Man versucht vieles möglich zu machen, wenn ich aber sehe (täglich!), was so versucht wird zu reklamieren oder "der Hersteller ist scheiße" gesagt wird, dann darf sich niemand wundern.

    Und zudem hat auch jeder Verkäufer und Hersteller Rechte. Ja, der Kunde ist König, allerdings nicht uneingeschränkter Herrscher ;)

    Gräten auf dem Sofakissen wird man wohl entfernen müssen! - Das Pinguinmotto

  • Moin, Danke für eure zahlreichen Antworten.

    Habe mir alles mal in Ruhe durchgelesen. Ich deute mal das so, der Verkäufer hat in der Sache wie er den Vorgang reguliert die Entscheidungsfreiheit.

    Worauf ich aber noch keine Antwort gefunden habe: Die Lampe ist nach wie vor mein bezahltes Eigentum, warum habe ich kein Anrecht darauf das Gerät Defekt, also so wie ich es eingeschickt habe und ohne irgend welche sonstigen Leistungen zu empfangen, einfach zurück zu erhalten?


    Grüße