Feuerhand BW

  • Hätte da mal ne Frage,
    Habe bei 3.2...1... ne NEUE BW Feuerhand mit Kiste und Ersatzgläsern ersteigert.
    Heute kam das Teil, war definitiv nicht Neu, Gebrauchspuren am Kamin, der Docht war abgebrannt und ölig, Der Tank der Feuerhand völlig verkratzt und das gelbe und das rote Glas war zerbrochen.
    Mit einem Wort, die Lampe entspricht nicht den Ausführungen des Verkäufers.
    Damit ist der Streit vorprogrammiert, denn der Verkäufer stellt sich auf stur.
    Gut die Gläser können in der Tat beim Transport zerbrochen sein, aber angezündet hat die Lampe dort sicherlich keiner.
    Was tun?
    Was ist die Lampe in diesem Zustand wert?. Offensichtlich scheint keine Einigung möglich zu sein und ich Gedenke mir mein Geld per Bank zurückzuholen.
    Gruß Hammond
    Ps: Übrigens das in ebay veröffentlichte Foto entspricht nicht dem Original!!


    hammond

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    Niveau ist keine Creme :D
    GENIOL 829B500HK :applaudit:

  • Moin moin
    Das ist aber mal echt schade oder auch das andere Wort mit "sch****"
    Also ich würde da mal bei 3... 2.. 1. anfragen wie das mit dem Schadensersatz ist, denn normal können die dem Verkäufer aufs Dach steigen und ein wenig bzw. auch mehr Druck machen. Zumal ja auch die Angaben nachweißlich nicht stimmen und das ist ja bekanntlich Betrug. Hatte zum Glück bis jetzt noch keinen solchen Fall - auf Holz klopft - deswegen kenne ich mich da auch nicht so 100%ig aus.
    Gruß Sebastian

    Der nur nen bisschen Licht beim Fliegen haben möchte! ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Schmetterling ()

  • ......... Schmetterling,
    Danke für deinen Tip, ja werde mich an EBAY wenden, aber so richtig schnell zu POTTE kommen die ja auch nie oder?
    und für mich stellt sich die Frage Preisnachlass und anfangen mit restaurieren und im Shop neue Gläser ordern oder Kohle zurück.
    Frage: Weiß einer was für ein LAck das da ist Farbnummer etc.
    Gruß
    Hammond :merci:

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  • hallo, soweit ich mich erinnern kann ist das ral 6014 gelboliv, alle neueren bw ausrüstungen und fahrzeuge haben ein anderes grün.
    du kannst ja nochmal im forum suchen ,irgendwo habe ich schonmal was drüber gelesen
    gruß
    wolfgang

    MIR GEWWE ALLES

  • hy,du hast mich also überboten? da habe ich ja nochmal glück gehabt ! spass beiseite, verlass dich nicht allzusehr auf e...y, da kommt meistens nicht viel bei rum !! drohe lieber mit einer negativen bewertung oder gleich mit dem anwalt ( mit kanonen auf spatzen schiessen ??) vieleicht kannst du die sache über die postversicherung regeln.
    gruß
    wolfgang

    MIR GEWWE ALLES

  • Hallo Hammond,
    Gib mir mal den Tip wie Du das Geld über die Bank wiederbekommen willst!
    Hatte da auch mal einen Fall, aber konnte meine Überweisung bei meiner Bank nicht rückgängig machen. Soll angeblich bei Überweisungen auch nicht möglich sein.


    Gruß


    bazooka

    Dort wo das Licht schwindet, obsiegt das Böse

    Einmal editiert, zuletzt von bazooka ()

  • Hi,


    es ist m.W. nicht möglich Überweisungen zurückzuholen, da der Auftraggeber ja bewusst gezahlt hat, als er die Überweisung losgeschickt hat. 'Zurückholen' kann man allerdings Lastschrifteinzüge.


    Überwiesenes Geld ist wie gezahltes Bargeld, für das man eine Quittung hat. Stellt sich hinterher heraus, dass die Zahlung ungerechtfertigt war, dann muss man in beiden Fällen mit den gleichen Mitteln ran. Per Bank zurückbuchen ist leider nicht :-(


    Gruß
    THX1138

  • Tja ihr habt leider Recht, dachte das zurückbuchen wäre ganz easy- Leider ist dem nicht so.
    Habe jetzt erst mal 3...2......1..... eingeschaltet!
    Ps:@ Wolf.......... hmmm vielleicht sollte man sich ma vorher ausstauschen bevor man was bei 3........2.....1....... ersteigert. Nur so kann man dann die Preise im Zaun halten. Getreu dem Motto wers zuerst gesehen.........
    Gruß
    hammond :merci:

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  • hallo,
    eigendlich war ich auch nur hinter der nackigen kiste her, die lampe und die ersatzgläser hatte ich schon. hab sie ja auch dann geschossen, müsste eigentlich heute oder morgen kommen ( immer diese warterrei)
    du kannst ja nochmal berichten ,was es gegeben hat mit deiner lampe.
    schönes wochenende
    wolfgang

    MIR GEWWE ALLES

  • Hallo
    ich hatte im Auktionshaus auch mal einen derartigen Fall, nur dass es dort um etwas mehr Kohle und ein bisschen mehr Ware (oder Schrott) ging. Die Hin- und Herschreiberei hat mich fast in den Wahnsinn getrieben. Bis ich dann über meine Rechtschutzvericherung Rückendeckung bekam und dem Verkäufer mitteilte, dass er ab jetzt mit meinem Anwalt kommunizieren kann, wenn nicht sofort mein Geld zurückkommt und die Ware umgehend wieder abgeholt wird (auf seine Kosten versteht sich, so wies in seinen AGB stand)
    Hat ein zwei Tage gedauert, weil er ebenfalls mit seinem Anwalt sprechen musste bis er mir mein Geld inkl. Transportkosten mit der Bitte die Ware zu behalten zurück erstattet hat. (Der Rücktransport des Schrotthaufens hätte ihn runde 180 Steine gekostet!)


    Fazit: Eine Rechtschutzversicherung ist Gold wert! (und wenn man keine hat, hilft vielleicht auch schon die Drohung mit dem Anwalt...)

    Gruß vom Largo aus dem südlichen Süden


    **** et lux perpetua luceat eis ****

  • Auf jeden fall mus der Verkäufer sich an das "fernabsatzgesetz" halten.und das heist das du innerhalb von 14 tagen von dem kauf zurücktreten kannst und das sogar ohne begründung.und dieses gilt egal was der verkäufer in der beschreibung stehen hat (verkauf von privat keine rücknahme usw )
    ich würde erst mal schriftlich reklamieren.und dann dem verkäufer klar machen das mann auch vor gericht gehen würde. ich habe das leider auch schon ein paar androhen müssen. aber nachdem die verkäufer die worte anwart,klage,gericht gelesen haben war die sache schnell geklärt.

    Immer schön unter druck stehen:applaudit:

  • Zitat

    Original von januch
    Auf jeden fall mus der Verkäufer sich an das "fernabsatzgesetz" halten.und das heist das du innerhalb von 14 tagen von dem kauf zurücktreten kannst und das sogar ohne begründung.und dieses gild egal was der verkäufer in der beschreibung stehen hat (verkauf von privat keine rücknahme usw )


    Hallo Januch,


    das stimmt leider, oder glücklicherweise nicht. Denn es würde den gesamten privaten eXXy-Handel at absurdum führen. So könnte jeder Käufer bieten, was er will und dann ohne Begründung vom Kauf zurücktreten. Das Fernabsatzgesetz gilt nur für gewerbliche Verkäufe, da allerdings auch für diese, die trotz gewerblichem Hintergrund als privat getarnt werden. Ein privater Verkäufer, der hin und wieder mal etwas verkauft, hat mit dem Fernabsatzgesetz nichts zu tun.


    @ Hammond


    Eine bewusst falsche Artikelbeschreibung erfüllt mindestens den Tatbestand des versuchten Betruges. Auf jeden Fall bei eXXy eine "Erhebliche Abweichung von der Artikelbeschreibung" melden.
    Es wird dann automatisch eine Unstimmigkeit eröffnet. Und die reicht fast immer, um den Verkäufer zum Einlenken zu bringen. Du musst nur etwas Geduld haben.


    Gruß


    Stefan

  • Hallo ihr Alle,


    hatte diesen Monat auch einige VK gehabt, die der Meinung waren,
    Alt als Neu zu verkaufen und Mängel nicht aufführten.


    Was immer gut ist, eine Unstimmigkeit bei Ebay zu melden.
    Geht aber erst nach 10 Tagen (gerechnet ab Auktionsende).


    Zwischenzeitlich schreibe ich den VK an und mache ihm meinen Standpunkt klar.
    Darin führe ich immer die Unstimmigkeiten auf und bitte um Stellungnahme seinerseits.


    Somit ist er schonmal im Zugzwang und lenkt meistens schon ein.
    In der weiteren Konversation mit dem VK kommt es entweder zum Vergleich oder die Ware geht zurück.
    Dabei mache ich ihn auf die AGB von Ebay aufmerksam:


    "... Dabei ist zu berücksichtigen, daß lt. AGB von Ebay
    alle angefallenen Kosten des Käufers rückerstattungsfähig sind.
    Das schließt alle Portokosten (Hin & Rück) ein. ..."


    Das A und O ist aber immer Freundlichkeit. So wie es in den Wald ruft, ...
    Und falls Alles nichts hilft, darf man auch ruhig mit Kannonen auf Spatzen schießen.
    Bis jetzt kam ich immer zum Erfolg.


    fg Andreas

    Baldur sei mit Euch
    Baldur = germanischer Gott des Lichtes und des Frühlings (einer der sieben Asen)

  • Mir ist genau das gleiche passiert!!! :explode:


    Folgendes wurde Angeboten:
    "Bundeswehr Notbeleuchtungs+Petroleumlampenset im Metallbehälter in Spitzenqualität ++NEU++
    Orginale Bundeswehr Petroleumlampe FEUERHAND (Made in Germany), mit Zertifikatsanhänger, extra sturmsicher ausgerüstet mit Sturmkappe, Glaskolben aus Feuerhand-SUPPRAX-Glas (von Schott), verschraubbarem Einfüllstutzen und großem Aufhängebügel. Die Lampe kann mit Petroleum oder mit Lampenöl betrieben werden. Plus 2 Extra-Glaskolben (Zyklinder) in gelb und rot, aus JENA-Glas gefertigt und bruchsicher in der Metallkiste verankert.Metallkiste kann fest verschlossen werden und ist mit einem breiten Scharnier ausgerüstet.
    Lieferumfang:
    -2 Extra-Glaskolben (Zyklinder) in gelb und rot
    -Petroleumlampe mit weissen Glaskolben
    -Metallkiste
    Viel Spass beim bieten!"


    Auf dem dazugehörigen Bild war auch eindeutig eine Feuerhand mit Sturmhaube zu sehen. Geliefert bekomme ich allerdings eine gut gebrauchte "RHEWUM St6" Lampe im abgewetzten Lampen Kasten. Die Sau!!! :pfui:
    Okay, ich nehme es mal als "Glück im Unglück": Da ich bisher wenig Rhewum Lampen gesehen habe, nehme ich die Lampe als seltenes Stück mit in die Sammlung auf ;-) Aber die feine englische Art ist das nicht, da das Gelieferte so ziemlich NIX mit dem Angebotenen zu tun hat, ausser das es eine Dochtlampe ist! Ich warte jetzt auf eine Stellungnahme seitens des Verkäufers bevor ich meine Bewertung abgeben...


    Gruss Widde

    Petromax Starklichtlampen - Die Dampfmaschine des kleinen Pyromanen...

    Einmal editiert, zuletzt von widde ()

  • Ich wollte auch bei dem Verkäufer in ebay ersteigern, aber nachdem ich in seinem Bewertungsprofil gelesen habe, dass schon mehrere Käufer mit den Lampen nicht zufrieden waren, habe ich die Finger davon gelassen. Das er auch noch ein fremdes Foto benutzt ist Betrug, denn die Lampe auf dem Bild sieht unbenutzt aus. Es ist allgemein sehr schwierig diese Lampem in gutem Zustand zu bekommen. Auch wenn sie unbenutzt sind, denn die Lampen wurden bei der Bundeswehr bei Übungen immer aus den Boxen genommen und diese Metallklammer in der Kiste ist so stramm, dass es schon beim einmaligen Herausnehmen Kratzer an der Lampe gibt. Ich besitze ein sehr gutes Stück, welches absolut ohne Gebrauchsspuren ist, ebenso die Kiste.
    Die Gläser zerbrechen tatsächlich beim Versand sehr schnell. Deshalb sollten sie in der Box nochmal extra in Papier oder Folie eingewickelt werden.

  • Hallo
    ich hab mir vor einiger Zeit auch überlegt, ob ich mir so ein Kistchen in meine Sammlung aufnehmen soll, aber nach allem was ich hier so lese, bin ich froh dass ich es nicht getan habe.
    :merci:

    Gruß vom Largo aus dem südlichen Süden


    **** et lux perpetua luceat eis ****

  • Na ich weiß nicht. Nachdem sich geklärt hat, das der Verkäufer die Kisten verwechselt hat und mir die richtige Feuerhand geschickt hat, bin ich jetzt glücklich! Ich habe jetzt meine Feuerhand Sturmkappe in Oliv mit Box bekommen und ich muss sagen. GEILOMAT!!! Schöne alte olivgrüne Kiste (StoV Arolsen) mit der Lampe drin und den gelben und roten Gläsern drin... echt Hübsch! :-)

    Petromax Starklichtlampen - Die Dampfmaschine des kleinen Pyromanen...

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  • Tach auch,
    die Sache mit dem Fernabsatzgesetz gilt m. W. nur bei gewerblichen Verkäufern. Wobei Powerseller und Privatverkäufer mit über 2000 Bewertungen Probleme haben dürften, beweisen zu können, Privatverkäufer zu sein.
    Grüße aus dem Westmünsterland
    Klaus

  • Hallo zusammen das meiste zu den Kistchen ist ja schon gesagt - mein im Herbst 06 gekauftes war ok.
    Um Ärger gut wieder loszuwerden lass ich meine ersteigerten Sachen an meine Büroadresse liefern und öffne das Päckchen vor Zeugen.
    Sollte was nicht ok sein ist das die halbe Miete.
    Versicherter Versand hat auch was, der Versender kann - muss auch den Versand bestätigen können.
    Im Falle einer Maglite habe ich auch schon mal Anzeige wegen Betrug erstattet nach insgesamt 4 Monaten 2 Terminen bei einer netten Polizistin und diversen Mails war alles zu meiner Zufriedenheit zu klären.
    Bei Leuten mit Negativbewertungen lese ich sie,wenn mir die Kritiken nicht gefallen biete ich nicht.Vorher schon mal ne Frage zum Objekt der Begierde
    an den Verkäufer ist finde ich auch eine Entscheidungshilfe.
    Last not least wenn der Verkäufer schon viele Lampen mit guten Kritiken versteigert hat wirds meist gut gehen.
    viele Grüsse
    Hartmut

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