Lötlampen und Kriegswaffenkontrollgesetz...

  • MoinMoin Leute,


    eigentlich wollt ich für Sassenberg einen kuriosen Umbau einer Missler anstreben... wobei ich mir die Frage stellte, ab wann wird draus eigentlich ein "Verbotener Gegenstand" - und da hab ich mal gegoogelt...



    >>
    §1 WaffG (Auszug): Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.


    Anlage 1:


    Tragbare Gegenstände nach §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere Gegenstände,


    * bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen.
    * bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann.<<



    Hmm, also ich besitze mindestens 2 Gegenstände, bei denen die Flamme mehr als 20 cm lang ist... und nu? Bestandsschutz wegen alt?


    Und klar, wenn ich mich verteidigen will, wärme ich erstmal 10 Minuten lang die Missler vor...


    Mein Bastelvorhaben überdenke ich nun noch einmal...
    Frustrierte Grüße, Björn

    God created men.
    Sam Colt made them equal!

  • Hallo Björn


    ja es kommt aber auch darauf an war man mit den Dingen macht :fechten: auch eine Haarspraydose deren Sprühnebel man entzündet ist aus meiner Sicht eine Waffe. Ein Verkehrsrichter wird auch genügend Fälle kenne in denen ein "hundsgewöhnlicher" PKW zur Waffe wurde. So manche Bratpfanne wurde schon als Waffe missbraucht, :fechten:
    In diesem Sinne immer schön friedlich bleiben.


    Grüße
    Egbert

    Schöne Grüße aus dem nicht mehr Dunklen 8) Sauerland.

  • Naja das unser Waffengesetz idiotisch ist , is ja kein Geheimniss - alledings denke ich mal das deine Missler net drunterfällt , das müsste sich auf flüssige Stoffe versprühen beziehen.;)


    Sonst fielen ja sämtliche Propanbrenner aus dem Garten/Handwerksbereich drunter.


    :naughty:Wenn du allerdings net richtig vorheizt und aufdrehst und der Brennende Benzinstrahl nach vorne austritt - ja dann , dann ist das nämlich ein pöser,pöser Flammenwerfer - und dann wirste eingebuchtet - und dann geht das mit der Seife aufheben los . . . :naughty:


    Mir ist das mal mit ner großen BAT passiert , quasi bei der Erstinbetriebnahme , ohne Ahnung da war der Strahl schon so an die 2 m - kann schon ins Auge gehen .

    Einmal editiert, zuletzt von ulexit ()

  • Also generell denke ich auch nicht, dass die Missler unters Waffengesetz fällt.


    Auch wenn sie schon in die 20cm Flamme - Lenkbar, flüssig- oder gasförmige Betriebsstoffe fällt - eine Lötlampe ist ein Werkzeug - eine Druckluftnagler wäre ja sonst auch eine Waffe - nur, da bei meinem Mittelalter-Hobby schon das Waffengesetz sehr kompliziert und beliebig in der Auslegung ist, wollt ich mal den Stand der Dinge prüfen - eine "Modifizierte Düse" zur vergrößérung / Verlängerung der Flamme kann also schon sehr kritisch betrachtet werden.


    Aber generell - alles eine Sache der Handhabung, des Einsatzes, der Umsichtigkeit sowie der Glaubwürdigkeit vor dem Auge des Gesetzes.


    Ich bau nun erstmal keinen Flammenwerfer :naughty:


    Beste Grüße, Björn

    God created men.
    Sam Colt made them equal!

  • Hallo Björn,


    also Bestandschutz gibts beim Waffengesetz keines! Normalerweise nur eine Übergangsfrist. Da werden schonmal Taschenmesser die mit einer Hand zu öffnen sind, verboten, obwohl die überall verkauft werden. Das heißt nicht direkt verboten, sondern das Führen, also das tragen in der Öffentlichkeit ist untersagt. Oder letzens Vorderschaftrepetierflinten die bestimmte Abmaße unterschreiten, wer sowas hat, hat Pech gehabt! Da bleibt nur unbrauchbar machen.
    Bei Lötlampen ist das sicher anders denn das sind im Sinne des Gesetzes Werkzeuge, genau wie die Messer und Waffen für den Jäger, unterliegen auch nicht den Maßen die für andere verboten sind. Ich denke da an Jagdnicker und Saufeder. Ähnlich wird es mit euren Schwertern sein, denn Du gehst ja damit sicher nicht durch die Fußgängerzone zum einkaufen, oder?? :naughty:
    Dann gibt es noch die Brauchtumspflege, da wird bei Schützenfesten mit sowas rummarschiert etc., in solchen Fällen gibt es dann aussnahmen.
    Wenn ein Messer Kampfmesser heißt und einen Grünen Griff hat macht es den Anschein ein Kampfmesser zu sein, das den Zweck hat die Angriffsfähigkeit von jemanden herabzusetzen, nun machst du nen Holzgriff dran und nennst es Jagdmesser schon ist es einem anderen Zweck gebunden und nicht mehr verboten. Dabei Ändert sich weder die Länge der Klinge noch die Schärfe. :applaudit:


    Allerdings sehe ich ein Problem wenn Du sowas selbst baust, das ist wie mit der Kartoffelkanone...
    Im Zweifelsfall kann man mit sowas schon mal seine "Zuverlässigkeit" verlieren was einen Problem beim legalen Waffenbesitz darstellt!


    Grüße aus Sundern
    Stefan Schaurich
    Sportschütze, Wiederlader, Schiessleiter, Inh.Schwarzpulverschein §27 SprengG., Kassierer im Vorderladerschiessclub-Sundern

    Was am Morgen geklemmt, wird am Abend verlötet! :hicks:

  • Hallo Björn,


    auch jede Feuerhand und baugleiche fallen nach einer kleinen Betriebsstoffmodifikation unters KWKG, denn sie wird dann zur Phosgen produzierenden C-Waffe des kleinen Mannes.


    tschüss Peter

    Lieber was haben das man nicht braucht als was brauchen das man nicht hat…

  • Das mit dem Einhandmesser ist gerade das schwachsinnige , als ob man net auch jemanden mit einen anderen Messer verletzen könnte- der Staat unterstellt seinen Bürgen schlicht und einfach Unmündigkeit und kriminalisiert sie .


    Es sind schon Multitools und Schweizer Messer eingezogen worden nur weil die Beamten keinen Plan haben.


    Und letzen Endes weiß gar niemand das die Dinger verboten sind .


    Hier nochmal was zum :) :

  • Mein Kollege aus England durfte nicht mal mehr sein Handwerkszeug wieder nach Deutschland zurückbringen, da der Nagelapparat zuviel Energie freisetzte(somit Schußapparat/Waffe) und somit eigentlich "Waffenscheinpflichtig" gewesen wäre.


    ....ich glaub ich nehme mal all meine Küchenmesser und Lölas und Kocher mit in die Fußgängerzone und lauf Amok Quasi :applaudit:


    Welch ein Schwachsinn! Das Problem ist nicht die Waffe an sich, sondern derjenige, der damit nicht vernünftig und Sachgemäß umgehen kann/will oder auch darf.


    RJ

    Benzinkocher


    "Alle Tage sind zwar gleich lang, aber unterschiedlich breit" - Zitat: Wolfgang Neuss

  • Hallo zusammen


    Und was ist mit dem Hammer mit dem schon einige böse Frauen erschlagen wurden?


    Nicht wirklich "ernst" gemeint!


    Viele Grüsse, Ernst

    Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die normalen gebracht haben.

  • Ist aber schon albern wenn du dir heute ein neues schönes Einhandmesser kaufst und morgen wirds verboten , dann rennste wieder los und kaufst ein neues - so kann man auch die Wirtschaft ankurbeln.


    Gibts sowas in der Schweiz auch ?

  • Hallo zusammen


    Das darf man alles nicht so eng sehen.


    Wenn man mit einem schönen Messer nicht durch die Fussgängerzone rennt und es jedem zeigt spielt das doch keine Rolle.


    Viele Grüsse, Ernst

    Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die normalen gebracht haben.

  • Naja das Problem bei uns ist ja das : Du darfst ja das Messer haben aber nicht führen , ausser : Du hast nen allgemein anerkannten Grund- nur hat keiner den anerkannten Grund definiert , eigentlich isses kein anerkannter Grund.


    D.H. der Beamte kann unterm Strich mit dir machen was er will , wie gesagt es wurden ja schon Schweizer und Multitools eingezogen .


    Und das Strafmaß geht bis mehrere Monatslöhne , wenn das ne OW wäre die mal eben 20 € kostet wärs ja kein Thema.


    Im Prinzip darf man nicht mal mehr seine Küchenmesser zum Schleifer schaffen , es sei denn man transportiert sie in einem mit einem Schloss gesichertem Behältniss.


    In Bremen in der Verbotszone darf man net mal mehr Rasierklingen einstecken haben und das alles kann mehrere Monatslöhne+ Vorstrafe kosten.


    Ich bin wirklich kein Waffenfreak , habe sogar verweigert - aber mein Taschenmesser will ich mir nicht nehmen lassen.

  • Ach ja da hat der Ernst schon Recht, so eng darf man das nicht sehen. Wenn ich im Dunklen mit dem Hund rausgehe habe ich auch immer mein Schwyzer Fahrtenmesser am Gürtel hängen, man weiß ja nie was einem für Schwarzkittel über den Weg laufen :-)


    tschüss Peter

  • Ja das ist ja richtig , aber dafür paar Monatslöhne abdrücken kann sich net jeder leisten - wenn ich mir das leisten könnte wärs kein Thema.


    Naja es nützt ja nüscht, so isses nun mal.


    Ich seh es nicht zu enge nur der B. . . e der sieht das zu eng und der verdient auch zuwenig und deswegen geht er auf Nummer sicher und zieht erstmal alles ein .


    2 schneidig ist ja noch besonders böse und dann noch über 12 cm feststehen da hat er genug Gründe.


    Bei uns an der Grenze hamse ja schon einen wegen nen Pilzmesser hoch genommen , die werden immer d . . . . . .r :explode: !


    @ Peter Bendel : Schööönes Ding!

    2 Mal editiert, zuletzt von ulexit ()

  • OK Jungs, ihr habt mich überzeugt, bevor ich wegen meiner LöLa ne Anzeige bekomme, hab ich noch andere Probleme... :naughty:


    und das sind nur die Klingenwaffen.... die ich mal eben so gefunden habe, da fehlt glaube ich noch einiges... :rauch:


    Hm... vielleicht sollte ich mir sicherheitshalber mal ne Sammler-Genehmigung holen...


    Beste Grüße, Björn

  • Ernst:


    Wildschweine!


    Gruß,
    Bo

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  • Beruhigt Euch doch wieder


    ich darf meine .357 Magnum doch auch nicht führen
    deshalb werfe ich Sie aber auch nicht gleich weg :-)


    Bestimmungsgemäß genutzt werden darf in Deutschland
    doch recht viel . und wenn man Unfug machen will, reicht
    auch schon ein einfacher Holzknüppel aus.


    Was glaubt Ihr warum mein COLT Taschenmesser :-) in der
    Werkzeugkiste wohnt



    Grüße


    eugen j.keusen

    es grüßt freundlichst Euer Mod


    Eugen J.Keusen


    KEUSEN@KEUSEN.DE Das Leben ist zu kurz um sich zu ärgern, genieße jeden Tag.