MoinMoin Leute,
eigentlich wollt ich für Sassenberg einen kuriosen Umbau einer Missler anstreben... wobei ich mir die Frage stellte, ab wann wird draus eigentlich ein "Verbotener Gegenstand" - und da hab ich mal gegoogelt...
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§1 WaffG (Auszug): Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
Anlage 1:
Tragbare Gegenstände nach §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere Gegenstände,
* bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen.
* bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann.<<
Hmm, also ich besitze mindestens 2 Gegenstände, bei denen die Flamme mehr als 20 cm lang ist... und nu? Bestandsschutz wegen alt?
Und klar, wenn ich mich verteidigen will, wärme ich erstmal 10 Minuten lang die Missler vor...
Mein Bastelvorhaben überdenke ich nun noch einmal...
Frustrierte Grüße, Björn