Ich hatte bei der Vorstellung meiner Laterne auf die Bemühungen hingewiesen die man bei Lieb angestrengt hatte die Brennzeit der Kerzen zu verlängern.
" Ein schönes komplettes Teil, welchem neben der bekannten Federmechanik
für die Kerze im Wesentlichen zwei Reichspatente zu Grunde liegen.
Einmal handelt es sich um die Erweiterung 129869 von 1902 vom Patent
129868 von 1901, und um das Patent 9358 von 1894.
Die Umsetzung beider Patente bei dieser Laterne verhindert das Träufeln
der Kerze. Es handelt sich zum Einen um eine Vorrichtung die den
Kerzenkorpus vom Brennraum trennt und so ein Erwärmen der Kerze
verhindert, und zum anderen um das Verkleinern der Brennkappenöffnung
durch einen Schieber, mit dem Ziel ebenfalls dazu beizutragen das sich
die Brenndauer der Kerze verlängert. "