Hallo zusammen,
da bei uns im Pfälzerwald im Moment Waldbrandstufe 3 oder 4 herrscht, ist Grillen, Rauchen, und offenes Licht verboten.
Zählen zu offenem Licht nur Kerzen, Karbidlampen ohne Glas, etc., oder auch eine Dochtsturmlaterne?
Wenn die umkippt geht sie meistens aus oder brennt ganz klein weiter, drankommende Sträucher kann sie auch nicht entzünden.
Was anderes wäre für mich eine Starklichtlampe, die werden an der Haube so heiß dass Zellstoff schon verkohlt. Und wenn die mal ein flammendes Inferno macht kann man das auch nicht mehr als nicht-offenes Licht bezeichnen.
Normal würde man sagen "Ich nehm einfach nur ne Taschenlampe mit, dann gibts auch kein Ärger" - aber es würde mich echt mal interessieren, wie das nun ist.
Was anderes ist wohl die kommende Veranstaltung am Wochenende, dort heißt es in der Einladung "Grillen, offenes Feuer und Rauchen verboten". Grillen darf man dort aber auf nem Gasgrill da der keinen Funkenflug macht. Da mach ich mir keine Sorgen eine Feuerhand daneben zu stellen.
Viele Grüße,
Harry