• Ich hab grad so gedacht, eigentlich kann mir ja egal sein, was manche hier für Denkverboten huldigen. Deshalb, weil ich nach 2 Jahren Lesen des "Dochtlampen" Unterforums nicht wirklich erkennen kann, dass das klar ist:


    1. Petroleumlampen werden mit Petroleum betrieben.

    2. Die einzig mir bekannten Alltagsquellen für Petroleum sind Erdöldestillate, die als "Grillanzünder" oder "Lampenöl" verkauft werden.

    3. Wenn man ein "Lampenöl" kauft, muss man sich nicht wundern, wenn man Öl für eine Öllampe erhält, die keine Petroleumlampe ist.

    4. "Grillanzünder" ist alles, was einen Grill anzündet. Bekanntlich gibt es auch rein pflanzliche Grillanzünder, die dann völlig ungeeignet sind.

    5. Falls ein Grillanzünder oder Lampenöl einen Anteil Erdöldestillat enthält, wird es bereits die Merkmale erfüllen "schwarze Flasche", "explodierende Lunge Warnsymbol".

    6. Wer ein reines Erddöldestillat verkauft, muss da aber auch drauf schreiben, was für eines es ist ("C10-C13, n-Alkane, Laberlaber, <2% Aromate, etc.")

    7. Wenn das nicht draufsteht, ist es kein reines Erdöldestillat. Es wird zB. andere pflanzliche und tierische Öle enthalten.

    8. Wer nur irgendwas verkauft, muss nämlich nicht draufschreiben was drin ist (das gilt nur für Lebensmittel).

    9. Das "irgendwas" kann unterschiedliche Brennwerte haben, und auch schädlich für Docht und/oder Brenner einer Petroleumlampe sein.

    10. Daher ist mein Rat schlicht: auf den Spruch mit "Cx-Cy" achten, und Cy sollte nicht mehr als C14 sein. Dann ist es auch egal, ob da "Grillanzünder" oder "Lampenöl" draufsteht.


    Oh, brennt dahinten ein Dornbusch ;)

  • Wenn man sich ganz sicher sein will, schaut man sich Datenblätter an.

    Da sollte dann die EG-Nr. 918-481-9 stehen.

    Das sind Destillate namens Exxsol, Scharrsol oder Shellsol D60 ...

    Damit befindet man sich dann auf der sicheren Seite.


    Weiter oben wurde der Laden von HC genannt, deren Ware (Grillanzünder, Lampenöl, Heizpetroleum)

    entspricht dem Shellsol D60, wegen der Energiesteuer ist das Heizöl am teuersten.

    Streng genommen dürfte man also Lampenöl nicht zum Heizen

    und Grillanzünder weder zum Heizen und Verleuchten hernehmen.

    :)

    Gruss aus dem "Bayerischen Nizza"
    Rüdiger II.
    ___________________________________________________________________________________________
    So ist das halt mit dem Licht: Mal brennt es und mal brennt es nicht ...
    ALLE haben immer gesagt: DAS GEHT NICHT.
    Dann kam EINER, der wußte nix davon und HAT'S einfach GEMACHT.

    | In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, in der Praxis schon. |

  • Und wenn die Norm auf dem Etikett abgedruckt ist, muß man die Daten nicht mehr draufdrucken, nur einhalten. Aber man darf es natürlich und dabei ggf. auch die Norm übererfüllen.

    mit kohlenwasserstoffhaltigem Gruß, Immo

    \m/

  • Was mich noch an Brennstoffen interessiert ist:

    * Bleiben Rückstände an Zylindern?
    * Saugfähigkeit
    * Geruch

    Beide letzteren scheinen leider gegenläufige Eigenschaften zu sein, da kürze Kohlenstoffketten zwar dünner sind und leichter vom Docht transportiert werden, aber dann auch schneller verdunsten und riechen. Weiße Rückstände gab's beim Grilli vom Kaufland, das scheint Zylinder dauerhaft zu versauen. Ich nehme zur Zeit für Öfen und Dochtlampen am liebsten hochreines Heizpetroleum. Kocher dürfen mein altes K Grilli verbrennen. Petroleum von HC hatte ich mal, hat mir aber in Dochtlampen zu stark gerochen.

  • Beide letzteren scheinen leider gegenläufige Eigenschaften zu sein, da kürze Kohlenstoffketten zwar dünner sind und leichter vom Docht transportiert werden, aber dann auch schneller verdunsten und riechen.

    Das ist einer der Nachteile zu flüchtiger Brennstoffe in Dochtlampen. Der andere ist, daß sie bei kleineren Rundbrennern und bei Flachbrennern gerne zu gut brennen und ein zu hoher Anteil der Flamme blau wird und ohne Lichtleistung bleibt.


    Weiße Rückstände gab's beim Grilli vom Kaufland, das scheint Zylinder dauerhaft zu versauen.

    Dem würde ich in dieser Pauschalität klar widersprechen, auch aufgrund eigener Empirie.

    mit kohlenwasserstoffhaltigem Gruß, Immo

    \m/

  • Dem würde ich in dieser Pauschalität klar widersprechen, auch aufgrund eigener Empirie.

    Vermutlich war eine Charge verunreinigt. Die Zylinder sind nicht mehr klar zu bekommen. Zum Glück blieben die selteneren Zylinder verschont, weil es mir bei den Alltagslampen bei Zeiten auffiel. Pauschal wäre es gewesen wenn ich sagen würde, das Grilli vom Kaufland versaut immer die Zylinder. ;) Oder meinst Du, es gibt einen Weg, die Zylinder wieder klar zu bekommen? (Der weiße Niederschlag bildete sich auch an Kocherdüsenkappen, führt aber da nicht zu Schäden, die sich nicht wegpolieren ließen.)

  • Na, da sind schon wieder Mythen im Umlauf...

    Hochreines Lampenöl (ich nenne es jetzt einfach so) "riecht" kaum - wie denn auch? Niederwertige Kohlenwasserstoffe sind nahezu geruchlos. Was "riecht", sind Verunreinigungen im Gemisch, das sind die genanten Aromaten, die in Restmengen enthalten sind. Geruchsfrei ist keines der Lampenöle.


    > Und wenn die Norm auf dem Etikett abgedruckt ist, muß man die Daten nicht mehr draufdrucken, nur einhalten.


    Na, vielleicht schreibt eine Kennzeichnungsverordnung genau das vor, beides zu machen.

    Das drin ist, was drauf steht, sollte selbstverständlich sein.

    Nochmal zum Mitschreiben und Nachlesen in den entsprechenden Produktdatenblättern von HC: deren Grilli und Lampenöl sind absolut identisch.

    Unterschiedliche Preise ergeben sich in der unterschiedlichen Besteuerung der entsprechenden Warengruppe.


    > Weiße Rückstände gab's beim Grilli vom Kaufland


    Dieser Zwischenfall ist bisher nur einmal (!) aufgetreten und wenn es einen Belag auf dem Glas erzeugt hat, kriegt man den normalerweise auch wieder weg. Außer: das Glas wurde in seiner Struktur selbst angegriffen wie beim Glasbrand. Aber das Thema ist abgehakt und in aller epischen Länge in einem längst vergangenen Thread hier im Forum nachzulesen.


    > ein zu hoher Anteil der Flamme blau wird und ohne Lichtleistung bleibt.


    Ein wirklich neues Phänomen. Daß eine Flamme in meinen Laternen "blau" wird, habe ich noch nie gesehen.

    Daß allerdings die Lichtleistung bei dickflüssigerem Lampenöl duch verminderten Dochttranspot sinkt und die Flamme dadurch gelber erscheint, kann ich bestätigen.


    Micha.

    >> No brain - no headache! <<

  • Und wenn die Norm auf dem Etikett abgedruckt ist, muß man die Daten nicht mehr draufdrucken, nur einhalten

    Aber wohlgemerkt EG-Nr. 918-481-9

    Auf den von mir bemängelten steht lediglich die DIN EN 1860-3 - für Grillanzünder... und "Enthält: Destillat (Erdöl)"

  • Aber wohlgemerkt EG-Nr. 918-481-9

    Auf den von mir bemängelten steht lediglich die DIN EN 1860-3 - für Grillanzünder... und "Enthält: Destillat (Erdöl)"

    Die genannte Norm betrifft nicht nur flüssige Anzündhilfen,

    sondern auch feste - also z.B. diese weiße n Paraffinwürfel ...

    Einfach mal die Internet-Kristall-Kugel bemühen.


    BTW

    Wohlgemerkt, die EG-Nr. ist keine Norm,

    die DIN EN aber schon ...

    ;-)



    .

    :)

    Gruss aus dem "Bayerischen Nizza"
    Rüdiger II.
    ___________________________________________________________________________________________
    So ist das halt mit dem Licht: Mal brennt es und mal brennt es nicht ...
    ALLE haben immer gesagt: DAS GEHT NICHT.
    Dann kam EINER, der wußte nix davon und HAT'S einfach GEMACHT.

    | In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, in der Praxis schon. |

  • Ein wirklich neues Phänomen. Daß eine Flamme in meinen Laternen "blau" wird, habe ich noch nie gesehen.

    Hab' ich bei Flach- und Kosmos-Brennern schon öfter erlebt, da war dann oben nur noch ein halber sichtbarer Flammenteil über, vor allem wenn der Docht hochgedreht war. Deshalb reservier ich die C10-13 immer für die Starklichtlampen und fülle in die Dochtlampen was zäheres bis C16. Da gibt es dann eine fast voll sichtbare Flamme bis kurz über den Docht hinunter.

    mit kohlenwasserstoffhaltigem Gruß, Immo

    \m/

  • Die genannte Norm betrifft nicht nur flüssige Anzündhilfen,

    Das hab ich mal vorausgesetzt...


    Einfach mal die Internet-Kristall-Kugel bemühen.

    Das hab ich mal gemacht, und dabei festgestellt, das die Nummer EG-Nr. 918-481-9 nur genau C10-C13, bezeichnet, wobei wir wieder dabei wären dass man auf den entsprechenden Aufdruck achten sollte, die Nummer wäre überspezifisch... Wie polaris1977 anmerkt, gehen auch längere Ketten. Allerdings habe ich auf Lampenöl schonmal C26 gesehen, das geht dann in den Bereich Maschinenöl oder Schweröl... das geht dann definitiv nicht.