Frage zu FROWO 770
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Hallo Uwe, die sollte aus einem Warndreieck stammen. Also Kfz Ausrüstung. Ich lese da DP. a. und vermute "Deutsches Patent angemeldet"
Vieleicht meldet sich ja der Hans-Werner ja noch als Frowo Experte.
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Da nie eine Anmeldung für den genialen Heber gefunden wurde referenziert das D.P. entweder auf das Schutzkorb-Patent in dem die Laterne steckte oder den vereinfachten Brenner, wobei ich jetzt gar nicht aus dem Kopf weiß ob der da zum Einsatz kam.... . Oder auf eine geplante Anmeldung welche in den Wirren der Nachkriegszeit nie ein Patentamt erreichte.
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Ja, ich glaub ich muß mal zum Optiker!
Da steht doch D.P.a.
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Hallo!
Bisher habe ich noch kein Patent für den senkrechten Glasheber gefunden.
Im Patent für den Warnblock wird die Laterne dafür nicht erwähnt. Da das Patent für den Warnblock von 1954 datiert, ist davon auszugehen, dass die dazu passende Laterne ebenfalls in diesem Zeitraum zum Patent eingereicht wurde. Warum ein kein Patent dazu gibt, kann ich nicht sagen. Mit Nachkriegswirren sollte es 1954 nichts mehr zu tun haben
Grüße
Hans-Werner