Nun ist auch die erste Patent - Laterne ins Netz gegangen, die sich Paetow aus Berlin 1877 patentieren ließ, nachdem ich im vorigen Jahr seine zweite Laterne erwerben konnte, für die er 1879 ein Zusatzpatent erhielt.
Im Vergleich wird sofort klar das es sich bei der zweiten Lampe um eine frühe Form von Einsparung handelt, denn von der Aufspringmechanik der Laternen her ist kein Unterschied festzustellen.
Während die erste Laterne zwei Fenster aufweist, ist es bei der Zweiten nur noch ein Fenster, mit dem Nachteil nun die Kerze von oben anzünden zu müssen, während sie bei der ersten Laterne von der Seite über die geöffnete Rückseite entzündet werden konnte.
Die Laterne mit den Maßen 8,3 X 4,5 X 1,8 ist eckiger in der Form als die zweite Laterne, bei der man die Kanten abgerundet hat.
Unter dem Deckel der Rückseite befindet sich neben der Kerze, die man so gut auswechseln kann, ein Streicholzfach mit einer eingestanzten Reibfläche für Überallzünder, während man Außen, unten am Rahmen eine Reibfläche für normale Zündhölzer aufgegossen hat.
Die beiden Micascheiben waren nicht mehr vorhanden und mußten erneuert werden.
Beide Paetow - Laternchen stehen nun vereint in der Vitrine.