Dunkelkammerlampe

  • Danke Lutz!

    Das bringt in der Tat Licht in die Kindermann - Geschichte.

    Das bei den beiden Firmen nur eine zufällige Namensgleichheit vorliegt war eh unwahrscheinlich.

    Interessant wäre letztendlich noch die Information ob beide Firmen diese Dunkelkammerlampen produziert haben, oder wie vermutet nur eine Firma hergestellt hat und damit die andere Kindermann - Firma auch beliefert hat.

    Bei meinem Exemplar deutet ja ohne Markung und mit dem Hugo Schneider Brenner ausgerüstet nur der Glastank auf einen möglichen Kindermann - Ursprung hin.

    Wird sich wohl nicht klären lassen.

    Gruß Rolf


    Den Kopf nicht nur zum Haareschneiden nutzen...

  • Hallo Rolf,

    es gab meines Wissens nach keine Parallelexistens von C.F. Kindermann & Co. und Kindermann & Co. Photo GmbH.

    Nachdem ich nochmal nachrecherchiert habe, erfolgte zwischenzeitlich die Gründung der Firma Luise E. Kindermann am 24.6.1911.

    Diese hat dann am 3.1.1912 die Kindermann & Co. Photo GmbH gegründet.

    Also alles der zeitlichen Reihe nach. Wenn du das genaue Produktionsdatum bestimmen kannst, weist du, wer sie produziert hat.

    Gruß Lutz

  • Hallo Lutz,


    ja, das es keine Parallelexistenz gab hatte ich übersehen.

    Die chronologische Reihenfolge der Daten schließt das tatsächlich aus.

    Laut Wikipedia und nach Angaben der zur Zeit noch bestehenden Kindermann GmbH ist das Gründungsjahr als Familienunternehmen 1861, ab dem Petroleumlampen produziert worden sein sollen.

    Man müßte entsprechende Kataloge haben um sehen zu können ab wann bei Kindermann diese Dunkelkammerlampen auftauchen.

    Nach der Feststellung von Jörg, das von C.F. Kindermann & Co. keine solchen Lampen aufgetaucht wären, könnte es ja sein das man die erst nach der Umwandlung in die Firmierung Kindermann & Co. Photo GmbH 1912 oder kurz vorher ins Programm aufgenommen hat.

    Im Stukenbrok Katalog 1912 wurden sie ja angeboten.

    Wie gesagt, mein Exemplar zeitlich bestimmen zu können setzt Informationen vorraus die ganz einfach fehlen.

    Gruß Rolf


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  • ...wobei das natürlich alleine gesehen auch kein Beleg für die Lampenherstellung von Dunkelkammerlampen bei C.F. Kindermann ist, wenn man davon ausgeht das Lampenzylinder bei den meißten Herstellern zugekauft wurden.

    ...

    Der Markus (markes) hat das Bild eines Rubinzylinders einer seiner Lampen zur Verfügung gestellt, wo das Logo von Kindermann & Co. Photo GmbH aufgedruckt wurde, und Jörg (stonewasher) konnte als den Hersteller des Zylinders die Rheinische Glashütten AG, Ehrenfeld bei Köln ausmachen, gegr. 1864.

    Beiden mein Dank dafür!

    Was einmal zeigt wie ein wohl ursprünglich vorhanden gewesener Zylinder meiner Lampe ausgesehen haben wird, und zum anderen klarmacht das Kindermann diese Zylinder mit dem aufgedruckten Logo bestellt haben muß. Ähnlich wird es bei dem Glastank gewesen sein. Vielleicht sogar beim Brenner, der bei mir mit dem DSR von Hugo Schneider versehen ist, Kindermann aber auch Brenner mit eigenem Logo verwendet hat. Beide Brenner sind aber in der Ausführung identisch...



    Gruß Rolf


    Den Kopf nicht nur zum Haareschneiden nutzen...

  • Wegen eines Übermittlungsfehlers zwischen Jörg und mir muß ich den vorherigen Post korrigieren.

    Der Zylinder stammt nicht von der Rheinische Glashütten AG, sondern die Glashütte konnte bislang nicht zugeordnet werden.

    Gruß Rolf


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  • Hach ja, eine Veröffentlichung streichelt immer die Seele und das Ego :-) , und bei dir auch absolut verdient. Freut mich für dich.


    Ich glaub da muss ich dich die Tage auch mal näher befragen, weil ich so eine komplette volltängige Dunkelkammerlampe erstanden habe, mit Heber & Doppelzylinder.

  • Klar freut man sich über solche Veröffentlichungen, die aber nicht so häufig sind.

    Ärgerlich sind die Geister die ungefragt Bilder aus Foren für kommerzielle Zwecke herunterladen.

    Weshalb ich seit Jahren nur noch Bildbreiten bis 1100 Pixel in Foren einstelle, mit denen dann diese Leutchen nichts mehr anfangen können.

    Gruß Rolf


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  • Naja "ungefragt für Kommerziell" kann ja dann auch Geld bringen :-))) .

    ...

    Ja, aber was dabei herauskommt, abzüglich Anwaltskosten wenn kein Rechtschutz besteht, wird meißt überschätzt.

    Zudem hat man im Hinterkopf das Wissen über das Ärgernis, das da Etliche aus der großen Anwaltsschwemme, die mangels Klienten kaum überleben könnten, mit der Masche der Mahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen viele unbedarfte Leute skrupellos abzocken.

    Gruß Rolf


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