LöLas fallen mit sofortiger Wirkung unter das Waffengesetz!!!

  • Hallo Freunde der intergalaktischen Lichtlanzen,


    ich habe soeben von einem sehr guten Freund (General der Nato und Koordinationsoffizier für Sonderfälle der EU) erfahren, dass die Regierungen der EU nahezu einstimmig und mit sofortiger Wirkung beschlossen haben, LÖLas unter das Waffengesetzt zu stellen, da in den vergangenen Jahren vermehrt Modifikationen durchgeführt wurden, die die Verwendung von LöLas als Flammenwerfern (Flammenreichweite > 2 Meter) ermöglichen.


    Um zu erwartenden Protestaktionen, insbesondere in Deutschland, England und Frankreich, zu umgehen, wurde das neue Gesetzt nahezu in einer "Nacht und Nebelaktion" durchgepeitscht... nun ist der Ärger da!


    Nicht unter das Gesetzt sollen alle Lölas <= 0,4 Liter Nenninhalt fallen... immerhin eine kleine Hoffnung.


    Die grossen "Geschosse" allerdings, die über 1 Liter Nenninhalt, sind innerhalb der kommenden 3 Monate bei den Kommunalen Entsorgungsstellen zur Vernichtung abzugeben (dort werden Sonderstellen eingerichtet, die auch eine schriftliche Bescheinigung ausgeben werden, die bei polizeilichen Überprüfungen vorgelegt werden kann/muss).


    Personen unter 18 Jahren ist der Besitz aller Kaliber (auch die kleinen unter 0,4 Liter) vollkommen untersagt.


    Sondergenemigungen erhalten lediglich Personen, die den Besitz eines betriebsfähigen Lanz-Bulldog etc. nachweisen können, vorausgesetzt, dieser wird nicht nur zu Hobbyzwecken betrieben, sondern zum tatsächlichen Broterwerb eingesetzt!


    Ein Lichtblich schein aber vorhanden zu sein.
    Personen, die innerhalb von Vereinen zusammengefasst sind, können zur Pflege traditionellen Brauchtums bis zu 3 LöLas der Hubraumklassen bis 1 Liter Nenninhalt in ihrem Besitz behalten. Allerdings ist dazu ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
    Vorbestraften Mitbürgern, steht diese Möglichkeit allerdings NICHT offen...


    Auch die Lagerung von mehr als 2 Litern "Brennstoff" steht unter Strafe. Aber auch hier gilt die 3 monatige Karenzzeit.


    Es ist also an der Zeit, seine Vorräte noch schnell zu verheizen... und zu überlegen, welches Schätzchen wir denn behalten wollen???


    So, das wars von mir.
    Schade, dass gerade mein erster Beitrag so miese ausfallen musste, aber ich dachte, ihr solltet besser so früh wie möglich bescheid wissen... so kann man noch "vorsorgen".


    PS
    Ich denke über eine Unterschriftensammlung nach... was haltet ihr davon?
    Allerdings, ob wir da Erfolg haben werden? Immerhin ist das neue Gesetz schon durch!
    Sicherlich wäre da juristische Unterstützung hilfreich... kennt sich da einer von euch ggf. aus?

    mfG
    pepe

    5 Mal editiert, zuletzt von pepe ()

  • 5 mal editiert
    sowas aber auch
    das ist wie oltimer die strasse verbieten :D
    auch der heutige tag spricht bände

  • Zitat

    Original von Beherrscher-des-Lichts
    5 mal editiert
    sowas aber auch


    Ich gebe zu, ich war etwas aufgeregt, wegen dieser Neuigkeiten und da sind mir so einige Schreibfehler unterlaufen, die ich aber so nicht stehen lassen wollte.


    Dazu musste ich telefonisch mehrmals nachfragen, denn die Leitung per Handy nach Brüssel war recht miese...

    mfG
    pepe

  • ...

    Einmal editiert, zuletzt von Beherrscher-des-Lichts ()

  • Mh wieso gibts keinen Link zu einer seite wo das steht ?
    Heutzutage steht doch alles zuerst in Netz...
    Aber wie schon vor mir welche geschrieben haben, das so ne meldung gerade heute rauskommt :rauch:
    Mfg Frank

    Wenn es Blutet können wir es Töten !!
    Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl...

  • Hallo!


    Netter Scherz :applaudit: Ich gebe zu, ich bin nicht gleich im ersten Moment drauf gekommen dass heute der 1.April ist:party:


    MfG

  • hmmm scherz ? ok
    beim stöbern im net bin ich auf was gestoßen.
    bei zweckentfremdung (brandstiftung) kann das ding zum flammenwerfer werden.
    somit eine waffe ,wenn man sie benutz um schaden anzurichten
    wiederum ist die lötlampe ein werkzeug und fällt somit nicht unter das waffengesetz.
    da heutzutage nur die sogenaten gaslöas gibt, sind die benzinbetriebene, sammlerstücke antiquitäten.

  • Hehe, ich hab mich heute morgen schon gefragt, wie lange es noch dauert, bis eine datumsspezifische Sache auftaucht :P .
    Aber gut geschrieben ist es definitiv!
    Wenn es so wäre, dann müsste man auch Unkrautspritzen und Benzinkanister verbieten.
    Und natürlich auch Glasflaschen und alte Lappen...


    Stefan

  • das thema ist schon 2008 in einem anderen forum aufgetaucht


    aber mit sofortiger wirkung ... das wohl nicht


    den 1. april haben unsere standardt witzbolde bei mir in der arbeit total vergessen
    ob ich am montag in eine ohrfeige laufe muß ich noch checken
    ich habe einen auf den leim geschickt kurz vor feierabend.

    Einmal editiert, zuletzt von Beherrscher-des-Lichts ()

  • Grins Lach Schmunzel.
    Der Kollege meint wohl wir sind blöde was. Er erzählt und wir werfen unsere Waffen wech,damit er sie dann bei den Schrottis absammeln kann. :po: :applaudit: :applaudit:Ich hoffe doch das ihm keiner auf den Leim gegangen ist,wäre doch echt Schade um die Zigarrenanzünder.


    Gruß

  • wenns danach gehen würde müßten die alles was brennbar ist verbieten
    wenn einer feuer legen will wird er wohl kaum eine löla mit sich herumschleifen

  • Und wenn doch, dann eine mit Gas. Ich hab noch keinen Brandstifter gesehen, der vor dem Feuerchen machen seine Lötlampe vorheizt, bei ner Missler mal gerne 10 Minuten.


    Stefan