Tach Michael,
das ist ein Topp- Licht (Rundum- Licht), es wird z.B von Segelbooten oben an der Mastspitze geführt. Es darf auch von Machinenfahrzeugen (Motorboot) geführt werden, die max. 7 Knoten fahren können. Hammerschlaglack läßt auf Binnenschiffahrt schließen, da für seegehende Schiffe Rostfrei vorteilig wäre. Die von Dir angemerkte rote und die grüne Leuchte sind die Seitenlichter, die nur über einen Winkel von 112,5 Grad leuchten. An denen kann man dann im Dunkeln die Lage anderer Wasserfahrzeuge zur eigenen Lage feststellen. Besorg´Dir mal ein Lehrbuch für den Sportbootführerschein in der Leihbibliothek; Du wirst staunen, wieviele verschiedenen Lampen es für die Schiffahrt gibt.
Grüße aus dem Westmüsterland
Seebär Klaus