Soooo, erstmal schönen Dank für die Wortmeldungen hier an Alle...
Ungeachtet der (durchaus verständlichen) "Ablehnung" und Abraten zu meinem Vorhaben habe ich trotzdem mal angefangen, mich in die TRGI einzulesen. Schwere Lektüre, aber trotzdem sehr Aufschlussreich.
@ Arnulf
Zitat
Bei Erdgas zb sind Veränderungen an Gasanlagen beim Versorger
meldepflichtig.Und sobald die Unterschrift vom VIU
(Vertragsinstallateurunternehmen) drunter ist haftet der
"verantwortliche Fachmann"für die Anlage.
Hat mir ein befreundeter Gas-Wasser-Installateur inzwischen auch so bestätigt, als es daraum ging, meine Gastherme in den Keller zu hängen. Aussage war, das geht nicht als "Freundschaftsdienst" nach Feierabend. Das MUSS offiziel über die Firma laufen. Is auch OK. Damit würde ich die Verwendung von Erdgas ausschließen.
@ Rüdiger
Zitat
Im Gegensatz zu einer Gasexplosion, die aufgrund mangelnder Dichtigkeit
entstand, wo minuten,- stunden,- tagelang munter fertiges Gas austreten
konnte...
Gut, dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt...In Form von Gas-Stömungswächtern (1,6 K sollte für son Lämpel reichen, aber die Berechnungsunterlagen liegen mir auch vor...) und TAE (termisch auslösenden Absperreinrichtung). Beide problemlos über den Fachhandel zu beziehen.
Um jetzt mal nicht ganz abwegig vom Thema abzukommen....ich fahre seit einigen Jahren ein Auto mit Flüssiggasanlage, und da gabs auch ne Zulassungsmöglichkeit. Und was Undichtigkeiten angeht, da spreche ich aus eigener Erfahrung....man riecht schon minimale Gasentweichungen!!! Da kann mir keiner was anderes sagen.
Aber ich gebe auch zu, das problematische Glied in der Kette sind und bleiben die Gaslampen an sich, das diese nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Allerdings gilt das auch für alte Elektroheizungen mit keramisch isolierten Leitungen!!! Die funktionieren auch noch.
Drehn wir den Spieß doch mal um...gehn wir doch mal davon aus, man erwirbt eine Immobilie, wo solch eine Gasbeleuchtung seit anno Dazumal installiert, gewartet und in Funktion ist...seit über 90 Jahren. Was dann? Was ist mit dem Bestandsschutz?
Was ist mit den alten Straßenlaternen, die mit Gas betrieben werden? Die sind genauso alt, und werden immer noch betrieben. Gut, sie stehen im Freien, aber sind sie deshalb Ungefählicher?
Und irgendwo muss ich Rer.I.Rer auch Recht geben. Schaden kann man mit vielen Dingen anrichten, nicht nur mit Gas. Irgendwo bin ich der Meinung, wenn man die Sache mit der nötigen Sorgfalt angeht, nicht betriebsblind wird, und das Gehirn nicht ausschaltet,...
Aber nochmal anders überlegt.... was wäre, wenn man die alte Lampe mit nem Flammenwächter nachrüstet?
MFG Andy