Hallo Leute,
kan das sein, was auf den Bildern zu sehen ist, oder schlechte Fotomontage?
Habs heut in der Schlepper Post endeckt
RJ
Hallo Leute,
kan das sein, was auf den Bildern zu sehen ist, oder schlechte Fotomontage?
Habs heut in der Schlepper Post endeckt
RJ
Hallo RJ,
schau mal hier auf Seite 12:
Bei Dunkelheit oder starken Nebel...(feuerhand.info)
Gruß Joachim
Wow! Eine Feuerhand als "Arbeitsscheinwerfer"
Ob man damit die Furche sehen kann ist jedoch fraglich
Soweit mir bekannt ist, war eine Beleuchtung bei Traktoren nicht generell vorgeschrieben und deshalb gegen Aufpreis erhältlich. Zumindest betraf das nach dem Krieg noch die Einachsschlepper.
Nach StVZO von 1953 durften Motorfahrzeuge, welche eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h
erreichten, auch mit Petroleumlaternen kenntlich gemacht werden.
Deshalb hat der o. a. Schlepper auch die 8 km/h Schilder angeschraubt.
Ich nehme an, der war dann zulassungsfrei.
Bei Einachsschleppern, zu Fuß an Holmen geführt, reichte eine
Petroleumlaterne aus, die in der linken Hand, also zur Fahrbahn
hin getragen werden mußte.
(Ich glaube, ich muss mir doch mal ein paar alte Gesetzestexte
weglegen, das wird immer schwerer, solche Sachen zu finden!)
in der ecke wo ich als jugendlicher lebte war ein bauer mit einem lanz bulldog der hatte auch noch solche lampen als beleuchtung
deshalb kam mir mein rücklicht so bekannt vor.der es verkauft hatte meinnte es wäre ein bahnlampe
Nein Ulli, das was Du hast, ist eindeutig eine Auto"bahn"lampe: