Ich habe vorhin unter dem Titel " Konstruktion und Behandlung der Lötlampen. Technische Mitteilungen / Schweizerische Telegraphen- und Telephonverwaltung" einen Link aufgeschaltet, in dem eine schöne Schnittzeichnung von diesem Sicherheitsventil, das bei dir keines mehr ist, abgebildet ist. Auch der Text dazu ist spannend. Passt zu deinem Ventil
.https://www.e-periodica.ch/cntmng?pid=cmt-002%3A1940%3A18%3A%3A335
Hier ein kleiner Ausschnitt
Wo mehrere Lampen beider Sicherungssysteme im
Gebrauch sind, liegt die Gefahr nahe, dass auf eine
Lampe ohne Stiftsicherung eine Abschlussmutter ohne
Federventil geschraubt wird. In diesem Falle wäre
die Lampe dann ohne jede Sicherung, was absolut
unzulässig wäre. Darauf ist ganz speziell zu achten,
so lange noch Lampen beider Systeme im Betrieb
sind. Veränderungen an der Verschlussmutter mit
Ventil sollen nicht vorgenommen werden; bei Defekt
ist für komplette Auswechslung desselben zu sorgen.
Wie wenig Verständnis gewisse Handwerker dieser
Ventilsicherung noch entgegenbringen, haben
zurückgesandte Lampen bewiesen, bei denen das Ventil
direkt ausgeschaltet war. Einmal war der kleinen
Spiralfeder in Fig. 7 noch eine Unterlagsscheibe
zugesetzt worden, so dass die Federung vollständig
blockiert war, und ein andermal war in den Gewindestutzen
eine ungelochte Bleipackung eingelegt worden.
Auch in diesen Fällen war die Lampe ohne jede
Sicherung und das Arbeiten damit sehr gefährlich und
deshalb unzulässig.
Solche und die weiter oben erwähnten unrichtigen
Reparaturen haben die Verwaltung veranlasst, den
Aemtern die Reparatur von Lötlampen zu verbieten.
Jedes Schweissen, Löten oder Ausbeulen der Lampen
ist ihnen untersagt. Erlaubt ist nur der Ersatz
leicht auswechselbarer Bestandteile
Gruss
Aschi