Ich hab grad so gedacht, eigentlich kann mir ja egal sein, was manche hier für Denkverboten huldigen. Deshalb, weil ich nach 2 Jahren Lesen des "Dochtlampen" Unterforums nicht wirklich erkennen kann, dass das klar ist:
1. Petroleumlampen werden mit Petroleum betrieben.
2. Die einzig mir bekannten Alltagsquellen für Petroleum sind Erdöldestillate, die als "Grillanzünder" oder "Lampenöl" verkauft werden.
3. Wenn man ein "Lampenöl" kauft, muss man sich nicht wundern, wenn man Öl für eine Öllampe erhält, die keine Petroleumlampe ist.
4. "Grillanzünder" ist alles, was einen Grill anzündet. Bekanntlich gibt es auch rein pflanzliche Grillanzünder, die dann völlig ungeeignet sind.
5. Falls ein Grillanzünder oder Lampenöl einen Anteil Erdöldestillat enthält, wird es bereits die Merkmale erfüllen "schwarze Flasche", "explodierende Lunge Warnsymbol".
6. Wer ein reines Erddöldestillat verkauft, muss da aber auch drauf schreiben, was für eines es ist ("C10-C13, n-Alkane, Laberlaber, <2% Aromate, etc.")
7. Wenn das nicht draufsteht, ist es kein reines Erdöldestillat. Es wird zB. andere pflanzliche und tierische Öle enthalten.
8. Wer nur irgendwas verkauft, muss nämlich nicht draufschreiben was drin ist (das gilt nur für Lebensmittel).
9. Das "irgendwas" kann unterschiedliche Brennwerte haben, und auch schädlich für Docht und/oder Brenner einer Petroleumlampe sein.
10. Daher ist mein Rat schlicht: auf den Spruch mit "Cx-Cy" achten, und Cy sollte nicht mehr als C14 sein. Dann ist es auch egal, ob da "Grillanzünder" oder "Lampenöl" draufsteht.
Oh, brennt dahinten ein Dornbusch