Ja, das Thema Marken- Nutzungs- und Urheberrecht ist schon eigen. Das ist mir aus meiner Ausbildung zum Medienproduktioner nur zu gut erinnerlich …
Das Urheberrecht ist AFAIR nicht veräußerlich, sondern nur das Nutzungsrecht. Hier ist dann die Frage, ob dieses zeitlich um vom Umfang her eingeschränkt oder uneingeschränkt übertragen wurde. Im zweiten Fall ist jede Diskussion mit dem Erwerber zu führen. Andernfalls bleibt die Urheberrechtsfrage - so lange diese ungeklärt ist, dann ist eine wie auch immer geartete Vervielfältigung eher untersagt. (Was ich übrigens bei den in der Bucht als Kopie feilgebotenen Werbeplakaten für durchaus diskutabel halte)
Die Frage an dieser Stelle kann allenfalls noch sein, ob eine Kopie ausschließlich zum privaten Gebrauch erstellt werden darf.
Aber wenn ich die Info von Sirko richtig deute, dann könnte der Forenherr hier mit einer Genehmigung hilfreich sein …