Gustav barthel Dresden

  • Wenn es ein Rätsel wäre, würde ich mutmaßen das man dort, vielleicht ein Manometer/Wasser zur Druckprobe anbrachte. Vor ~100 Jahren war ja so manches anders...


    Gruß an Alle


    Heri

    "Wem das Wasser bis zum Halse steht, der sollte den Kopf nicht hängen lassen!"

  • Hallo, Uta.


    An meinem Lötlampen ist die gleiche Schraube. Und für mich ist seine Ernennung ein Rätsel, auf das noch niemand genau antworten kann. Eines ist jetzt klar, dass es sich um ein originelles Detail handelt.


    Mit Respekt!..



    Hallo, Heri!


    Ich nahm auch an, dass dies der Ort war, um das Manometer zu installieren. Der Durchmesser beträgt jedoch 20 mm, was für solche Geräte nicht typisch ist. Woran das liegt, ist weiterhin ein Rätsel. :wacko:


    Mit Respekt!..

  • Ich mutmaße aufgrund völliger Ahnungslosigkeit hier mal weiter...

    Wenn dieses "20mm" Gewinde eher ein zölliges Rohrgewinde ist um 19mm,

    könnte dieser "Stopfen" auch mal leicht ersetzt worden sein und wir sehen garnicht das was dort eigentlich hingehört. Modernes M10x1 oder NPT würde ich da nicht aber auch nicht erwarten.

    Stutzig macht mich bei meiner Idee dazu, das man aus dem Innenraum des Stopfen heraus keine Bohrung sieht. Denn dann würde ich mich darauf festlegen das dies eigentlich, angelehnt an die Sicherheitselemente jener Zeit, ein "Berstscheibenträger" ist. Wofür der kleine Stützpinöppel spräche, wenn es denn so wäre. Also quasi ein Sicherheitsventil dessen Element dann eine Glasscheibe wäre, welche bei Druckerhöhung birst und den Überdruck dann ins Freie entlässt. Aber ohne eine Bohrung...?

    Vielleicht kam dies auch viel zu selten vor und die Scheibe ging eher durch rauhen Umgang kaputt und zwar immer dann wenn man die Flamme brauchte und der Benutzer ersetze das Teil oder lötete das Löchsken zu und verzichtete auf die Sicherheit.


    Gruß Heri

    "Wem das Wasser bis zum Halse steht, der sollte den Kopf nicht hängen lassen!"

  • Stutzig macht mich bei meiner Idee dazu, das man aus dem Innenraum des Stopfen heraus keine Bohrung sieht. Denn dann würde ich mich darauf festlegen das dies eigentlich, angelehnt an die Sicherheitselemente jener Zeit, ein "Berstscheibenträger" ist.

    Heri, deine Vermutung hat sich als richtig herausgestellt!..!!!! :stark:


    Ich habe das Teil mit Sorgfalt gereinigt und ein Wunder ist passiert !!)))

    Das Teil hat ein Loch, ist aber gelötet!..



    Vielen Dank für Ihre Reaktionsfähigkeit und Professionalität!


    Mit freundlichen Grüßen!

    Mit Respekt, Igor.

    Einmal editiert, zuletzt von d5506fahrer () aus folgendem Grund: Formatiert!

  • Hallo, ich bin neu im Forum und habe Sie auf der Suche nach Werkzeugkatalogen gefunden. Ich möchte Sie fragen, ob ich die Kataloge aus dem Forum auf archive.org stellen kann? Es gibt separate Sammlungen mit Werkzeugkatalogen, in denen Sie auch nach dem Text im Katalog suchen können, z. B. https://archive.org/details/internationaltoolcataloglibrary. Ich entschuldige mich für die Sprache, aber ich habe Google Translate verwendet.

  • Sie sind selbst dafür verantwortlich das sie mit dem Einstellen von digitalisierten Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen. Dies betrifft sowohl Markenrechte wie auch ggf vorliegende photographische Urheberrechte. Dabei sollten sie nicht nur von der Rechtesituation ausgehen die in ihrem Land vorliegt, wo auch immer das ist.


    Ihre Anfrage ist also, nebst eigener Rechteprüfung, zumindest direkt an die Person zu stellen welche das entsprechende Material besitzt und digitalisierte. Eine allgemeine Anfrage hier im Forum ist nicht zielführend.


    Sollte das Ergebnis ihrer Recherche sein das es sich vollumfänglich um gemeinfreies Material handelt, also Material für das keinerlei Schutzansprüche auf Seiten des urprünglichen Publizisten sowie der digitalisierenden Stelle bestehen, steht einer Einstellung auf Archive.org prinzipiell nichts im Wege, sofern es die Anforderungen von Archive.org erfüllt. In dem Fall ist es zwar höflich zu fragen, aber unnötig.


    Dies stellt meine persönliche Meinung dar und ist keine Rechtsberatung über deutsches Urheber- und Markenrecht.

  • Soweit ich weiß, haben veröffentlichte Materialien, die älter als 70 Jahre sind, kein Urheberrecht mehr, also nur die Zustimmung der Person, die das Material gescannt hat, aber ich bin mir hier nicht so sicher und deshalb habe ich gefragt. Danke für die ausführliche Antwort, dann werde ich dort nicht mehr laden.

  • die älter als 70 Jahre sind, kein Urheberrecht mehr,

    bereits diese Aussage ist so nicht korrekt, da der Zeitpunkt des Erschaffens keine Rolle spielt.


    Trotzdem sollte man bei so einem Vorhaben die Flinte nicht so schnell ins Korn werfen, es ist ein interessantes und komplexes Thema, und das es zu einem guten Ende führen kann bei dem alle Beteiligten ein gutes und sicheres Gewissen haben zeigte die Goldberg-Katalog Aktion wo wir uns ebenfalls damit auseinander gesetzt haben.


    Das ursprüngliche Urheberrecht des Katalog-Erstellers dürfte hier vermutlich keine Rolle mehr spielen, da bei einem Katalog im Allgemeinen der Urheber das Nutzungsrecht an den Auftraggeber überträgt. An diesen müßte man sich - theoretisch - also wenden. Aber auch das Nutzungsrecht wird 70 Jahre nach dem Tod des letzten urheberrechtlich Mitwirkenden hinfällig da das Werk ja gemeinfrei wird. Diese in der Realität oft nicht greifbare personelle Information bei solchen Werken blockiert allerdings eine rechtssichere Veröffentlichung als gemeinfreies Werk oft deutlich über 100 Jahre hinaus.


    Ein Katalogphoto oder Katalogscan ist kein Lichtbildwerk, sondern im Sinne des deutschen UrhG ein Lichtbild. Die Schutzrechte sind hier anders und deutlich kürzer, und zwar 50 Jahre, beginnend mit der ERSTELLUNG des Photos. Das kann nach 50 Jahren zu interessanten rechtlichen Konstellationen führen.....


    Man sollte sich also folgende Fragen stellen:


    - kann das Werk als gemeinfrei angesehen werden. Nehmen wir einen Katalog von 1920, woran ein damals 20 -jähriger Grafiker beteiligt war der 90 Jahre alt wurde. 1900 + 90 + 70 = 2060 . Das Werk wäre 2060 mit ziemlicher Sicherheit als gemeinfrei anzusehen. Das ist noch eine Weile hin, auf Gemeinfreiheit zu setzen ist also kein attraktiver Weg. Es droht aber auch kein großer Ärger, da die Nutzungsrechte ja abgetreten wurden.


    -gibt es noch einen Rechtsnachfolger der Firma die den Katalog herausgebracht hat und der Nutzungsrechte vergeben könnte?

    Wenn nicht, gut. Es gibt dafür sicher eine rechtskonforme Bezeichnung die ich nicht kenne, aber man könnte es als "Nutzungsfrei" bezeichnen, im Sinne von "Wo kein Kläger da kein Richter".


    Bleibt noch das Digitalisierungsproblem. Hier führt nach meiner Auffassung im Geltungsbereich des deutschen Gesetzes kein Weg daran vorbei die entsprechende Person ausfindig zu machen und ihre Erlaubnis einzuholen, sofern das Lichtbild von ihr nicht sowieso mit entsprechenden Lizenzen versehen wurde.


    Es ist daher immer eine gute Idee nach Möglichkeit selbst ein Werk zu digitalisieren, auch wenn es schon 5 andere gemacht haben.


    Zusätzliche rechtliche Grenzen können bestehen wenn es sich um eine Digitalisierung handelte die gar nicht von einem Katalog in Privateigentum vorgenommen wurde, sondern z.B. von einem Katalog im Archiv oder einer Bibliothek. Diese knüpft oft eigene Nutzungsrechte an die erstellten Digitalisierungen.

    Auch wenn es bedauerlich erscheint, ist dies mit ein Grund warum hier nicht Kiloweise Informationsmaterial veröffentlicht wird was einzelne Personen in Archiven zusammenkopiert haben.


    Also dann - nur frohen Mutes ! Wo kein Fleiß da kein Preis :-)