Feuerhand Plakate

  • So, nächstes Plakat fertig, mit kleinen Anpassungen. Die Glasbeschriftung war ganz schönes ge-freak-le :wacko:.

    pelam-forum.de/core/attachment/119624/

    pelam-forum.de/core/attachment/119625/

    Wow sehr geil.

    Wäre es möglich mir dieses monochrome Bild zuzusenden?

    Ich würde das gerne für den Eigenbedarf lasern.

    Zumindest mal Testweise.

  • Würdest du solche Plakate verkaufen? Bin kein grafiker und würde das nie hinbekommen 🙈

    Fällt mir der uralte Witz ein, den sicher alle Grafiker kennen:

    Eine Dame zum Wiener Grafiker: "Ich bewundere Sie Herr Grafiker."

    Der Wiener: "Gehn´s, lossen´s den Grafen weg." :rofl:

    Gruß Rolf


    Den Kopf nicht nur zum Haareschneiden nutzen...

  • So, mal wieder viele Tage arbeit. Ein Replika nach einer Werbeschild Vorlage. Gern würde ich das in Siebdruck herstellen.

    Moin,


    kennst Du S+D in Erkrath?

    Hatte mit denen früher mal beruflich zu tun, der Chef weiß noch, wie guter, handwerklicher Siebdruck geht … 😉


    Leuchtende Grüße

    Christian

    Hier wird das Licht von Hand gemacht...
    ... und der Motor gehört nach hinten!

  • Moin Christian,
    das ist lieb gemeint. Ich habe Siebdruck als Werbetechniker ein paar Jahre gemacht und ich habe gute Kontakte in unsere Leipziger HGB Kunstschule. Der Siebdruck war von mir eher ein frommer Wunsch. Rein Rechtlich geht das Alles nicht, da auf dem Motiv ein Urheberrecht liegt seitens von Feuerhand (Wort-Bildmarke) und auch dem Grafiker der dieses Motiv damals entworfen hat. Selbst nach 70 Jahren ableben haben deren Nachfahren das UrhR, wenn es nicht von FH gekauft wurde, was unwarscheinlich ist, da immer nur Nutzungsrechte aber keine Urheberechte verkauft werden. Es gibt sehr heiße Disskussionen was das UrhG angeht. Möglicherweise muss ich auch hier All meine Grafiken wieder aus dem Forum entfernen, da muss ich mich kundig machen.

    Grüße Cooké ([ˈkʊki])

  • Ja, ein Pfad mit lauter Fetttöpfchen den wohl nur ein Anwalt klären kann :-)

    Die Markenrechte liegen bei: Merkur Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, 39116, Magdeburg, DE

    Nun erstreckt sich der eingetragene Markenschutz auf diverse Produkte.... inwieweit ein Reprint einer Produktwerbung markenrechtlich relevant ist, kann wohl kein Laie sagen. Schließlich fertigt man nichts, für das ein Markenschutz eingetragen wurde.

    In §24 des Markenrechtes gibt es übrigens auch die "Erschöpfung" des Markenrechts, passt hier aber auch nicht 100%.

    Die Urheberrechte... sind bei alten Dingen natürlich immer sehr interessant. Es wäre z.B. mal sehr interessant zu sehen wie der heutige Nutzer / Markeninhaber das damals (vermutlich durch Auftrag / Kauf) erworbene ausschließliche Nutzungsrecht von Seiten des Urhebers nachweist.

    Die nochmalige heutige Berücksichtigung des Urheberrechts ist auf Grund des vermuteten ausschließlichen Nutzungsrechts also de facto wohl hinfällig.


    Ein weiterer Lichtblick hinsichtlich Urheberrecht liegt wohl darin das es sich nach meiner Meinung um ein Werk nach §66 handelt:

    Anonyme und pseudonyme Werke : nach Veröffentlichung / Schaffung : 70 Jahre

    Und die sind ja nun auch rum.


    Dies ist natürlich nur meine private Ansicht und keine rechtsverbindliche Auskunft.

    http://www.sirkosdrive.de

    Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Poe ()

  • Ja, das Thema Marken- Nutzungs- und Urheberrecht ist schon eigen. Das ist mir aus meiner Ausbildung zum Medienproduktioner nur zu gut erinnerlich …

    Das Urheberrecht ist AFAIR nicht veräußerlich, sondern nur das Nutzungsrecht. Hier ist dann die Frage, ob dieses zeitlich um vom Umfang her eingeschränkt oder uneingeschränkt übertragen wurde. Im zweiten Fall ist jede Diskussion mit dem Erwerber zu führen. Andernfalls bleibt die Urheberrechtsfrage - so lange diese ungeklärt ist, dann ist eine wie auch immer geartete Vervielfältigung eher untersagt. (Was ich übrigens bei den in der Bucht als Kopie feilgebotenen Werbeplakaten für durchaus diskutabel halte)

    Die Frage an dieser Stelle kann allenfalls noch sein, ob eine Kopie ausschließlich zum privaten Gebrauch erstellt werden darf.

    Aber wenn ich die Info von Sirko richtig deute, dann könnte der Forenherr hier mit einer Genehmigung hilfreich sein …

    Hier wird das Licht von Hand gemacht...
    ... und der Motor gehört nach hinten!

  • oder uneingeschränkt übertragen wurde. Im zweiten Fall ist jede Diskussion mit dem Erwerber zu führen.

    jup


    dann ist eine wie auch immer geartete Vervielfältigung eher untersagt.

    ähm, nicht zwingend denke ich. Markenschutz gilt nicht universal, sondern pro angemeldeter Produktgruppe / Klasse. Siehe Bacardi / Stübgen und ähnliche Konstellationen. Ein Markenschutz für ein Blechschild ist irgendwie aus der Klassenanmeldung nicht zu entnehmen, ein klassischer Streitfall würde ich daher annehmen. Das ist ein entscheidender Punkt in der ganzen Diskussion! Wenn ein Blechschild als eigenes Produkt anzusehen ist weil es nicht (mehr) im ursprünglichen Zweck zu Werbezwecken verwendet wird und einen Verkaufspreis hat, dann kann ein Markeninhaber nur dann Schutzrechte geltend machen wenn er die Klasse auch geschützt hat ( das wärebei ähnlichen Werbefällen zB die Klasse 16 für Papierzeugs oder die 25 für Bekleidung).


    Der Urheber ist bei FH definitiv raus, erstens ist von einer ausschließlichen Nutzungsrechtübertragung auszugehen und andererseits ist es hinsichtlich des Urhebers offensichtlich ein annonymes Werk, und die 70Jahre nach Veröffentlichung sind da um.

    dann könnte der Forenherr hier mit einer Genehmigung hilfreich sein …

    das wäre auf jeden Fall, ob rechtlich geboten oder nur aus Höflichkeit, mit Sicherheit zu empfehlen.


    Wirklich völlig bedenkenlos die Gemeinschaft beglücken kann man mit Frowo Werbung und zahlreichen Laternenherstellern die bereits vor dem Krieg untergegangen sind und nie wiederbelebt wurden. Hier greift fast immer das es sich um anonyme Werke handelt und die 70 Jahre Frist längst um ist. Auf der sicheren Seite ist man auch bei Stübgen Fledermaus und dem alten Logo. Etwas schwieriger ist die Sache bereits bei HASAGs BAT. Mit dem neuen BAT Logo ab 1955 wird es nochmals schwieriger, aber da ich den Inhaber kenne wage ich zu sagen - mit dem fände man auf jeden Fall eine Lösung. Die Anmeldung ist eh wackelig da sie ungenutzt ist und damit schwebend ungültig.


    Weil wir gerade dabei sind .... ein paar FunFacts.

    Foron, das ehemalige DDR Kombinat zu dem auch das StlW gehörte, bekannt für seine Kühlschränke, hielt unter anderem eine "Foron" Markenanmeldung für Sturmlaternen. Vermutlich weil Foron als Hersteller teilweise auf der Verpackung stand. Und die ist mit neuem italienischen Eigentümer auf dem Papier auch heute noch gültig. Es gab zwar nie Sturmlaternen unter dem Markennamen, aber was solls...

    Auch Schott hält weiterhin Markenschutz für Sturmlaternen aufrecht, nicht nur für Beleuchtungsgläser selbiger. Und es gibt noch zahlreiche weitere Beispiele.

    Das Ganze ist allerdings eher ein zufälliger Nebeneffekt, da sich mache scheinbar einfach die komplette Klasse eintragen lassen, die geht dann von A wie Angellicht bis Z wie Zugschlußlampe.....

    http://www.sirkosdrive.de

    Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Poe ()

  • Danke für die inhaltlich sachliche Diskussion. Ich würde im Fall FH den Forenbetreiber ansprechen, wenn ich meine Druckgrafiken dann mal veröffentlichen möchte. Wäre doch zu schön ... wenn man noch Platz hat neben den Laternchen.

    Anbei ein weiteres Motiv, was als Variante zum Vorgänger gild. Da hatte ich nur die halbe Arbeit. Die Laternen sind im Original mit einem Halbton Effekt erstellt und der Ofen so wie abgebildet. Da wurde meiner Meinung ganz schön wild gemischt, also alles nicht so genau genommen. Unregelmäßigkeiten in Buchstaben sowie der Feuerhand als Logo ist auch mal so mal so. Nunja Grafik war damals Handarbeit. Eine Druckvorlage wurde geschnippelt und geklebt eh Sie zum Belichter ging.

    So wie zu sehen, hat es das Bild/Schild nie gegeben. Ich habe eine Motivanpassung vollzogen um ein stilistisches Gleichgewicht her zu stellen.

    By the Way, wie ist das eigentlich hier? Wenn ich mein digitales Bild im Forum uploade, gehört es dann dem Forenbetreiber, so wie bei FB dem 'lieben' Mark Z. ? Nicht das Er aus meinem Bild NFT Kunst macht.

    Edit: Grafik geändert aus Kopierschutzgründen 14.10. 2021


    Grüße Cooké ([ˈkʊki])

    6 Mal editiert, zuletzt von Meister Cooke ()

  • Bezüglich deiner Frage. Wir sind hier noch immer in D. Du bist der Urheber wenn du entsprechend weitreichende Änderungen vorgenommen hast. Ohne ein Nutzungsrecht von dir geht nichts. Also, meine Auffassung....