Geduld macht sich bezahlt. Focus ins Netz gegangen.

  • Ha, nach 5 Jahren geduldigen Wartens ist mir nun doch eine ins Netz gegangen. Damals ist die für 400 raus gegangen. Ich bin da jetzt aber so richtig viel drunter geblieben. Ob es eine O1 oder 08 ist weiss ich noch nicht genau. Bin des Spanischen nicht mächtig und kann die Beschreibung auf der spanischen Seite leider nicht lesen. Zum Glück habe ich eine Spanierin im Bekanntenkreis. Da muss die mal ran. Laut Beschreibung des Verkäufers und der Bilder wahrscheinlich NOS. Bin gespannt.

    CU Bernd

  • Mist, so langsam ist


    Mist so langsam ist es wohl amtlich. Nach 15 Jahren fischen in der Bucht hat es mich nun auch mal erwischt. Entweder ist der Verkäufer verstorben, liegt handlungsunfähig und des Sprechens nicht mehr mächtig im Vollgips oder ist ein Betrüger :-( Da auch nach mehreren Kontaktversuchen auch seitens der Platform keinerlei Reaktion erfolgte darf ich die Lampe und die Kohle wohl abschreiben. Ich kann es kaum glauben, der Verkäufer hatte 100% positive Beurteilungen, ich weiss das kann man faken aber trotzdem. Die nun unterschlagene Summe ist eigentlich zu lächerlich um sich in der Bucht Ärger ein zu handeln. Ich warne dann mal vor dem Verkäufer „4988 neckar“ sollte die oder andere Lampen wieder auftauchen.

    CU Bernd

  • Moin Bernd,


    also ich hatte das wirklich mal in der großen Bucht, der Verkäufer hatte einen schweren Autounfall und lag mehrere Wochen im Krankenhaus.
    Seine Freundin hat sich dann um das Paket gekümmert. Hat daher fast vier Wochen gedauert.
    Bei der großen Bucht hat man ja schon Möglichkeiten.

    Gruß

    Julian

  • Jupp, darum hatte ich das ja auch erwähnt. Glaube ja auch noch an das Gute im Menschen :-) Aber da der als Profiverkäufer agiert sollte man annehmen das er dann soweit er es kann dafür sorgt das es zumindest eine Benachrichtigung gibt. Dann wäre das ja alles ärgerlich aber eben auch menschlich und halt Kismet. Da ich mit Überweisung, war die einzige Option, bezahlt habe greift leider auch der Käuferschutz nicht. Es bleibt also erstmal nur abwarten und etwas ärgern ;-)

    CU Bernd

  • Ich hatte letztens bei einer Pigeon einen Geist der nach meiner Nachfrage eine Woche später antwortete: Sorry, bin gerade im Streß weil ich mein Haus umbaue.

    Und unsereiner ist gewohnt sofort nach Zuschlag online zu überweisen wenn keine Abbuchung möglich ist.

    Wird aber in der Regel durch genauso schnelles Liefern honoriert.

    Gruß Rolf


    Den Kopf nicht nur zum Haareschneiden nutzen...

  • Ich warte seit einer Woche auf eine Reaktion der Verkäuferin "meiner" Army Kocher und anderem Klimbim...


    War etwas durcheinander, ein Konvolut aus allerlei, eigentlich wollte Ich den Heinze Kocher für 85€ haben, der war aber weg, als Sie mir den Preis mitteilte.


    Immer positiv denken.


    Zur Not mal den Namen des Verkäufers googlen, vielleicht findet man eine Telefonnummer und kann Ihn erreichen.

  • Tach Bernd,


    ...als letzte Option bleibt Dir übrig, Dir von der Handelsplattform die Adressdaten des Verkäufers zu besorgen und Anzeige wegen Warenbetruges bei Deiner örtlichen Polizeiwache zu stellen. Diese Möglichkeit ist kostenlos.

    Ich bin mal wegen Snakeboards,die ich für meine Söhne in der großen Bucht gekauft habe, aber nicht geliefert bekommen habe,dazu gezwungen worden. Hat prima geklappt.


    Grüße aus dem Westmünsterland


    Klaus

  • Hi, genau das habe ich gemacht. Habe nun die Adresse. Ein Brief ist unterwegs mit letztem Angebot das zu regeln. Danach Anzeige und Mahnbescheid vom Amtsgericht. So leicht kommt der nicht davon.

    CU Bernd

  • Hallo Bernd,

    beschreite bitte zuerst, wenn auf Dein Angebot nicht eingegangen wird, den Weg der Strafanzeige.

    Nach meinen bescheidenen Erfahrungen wirkt dies Wunder, wenn er vorgeladen und angehört wird.

    Für den Strafantrag bitte auch einen vollständigen Ausdruck des E-Bay-Angebotes fertigen.

    Das Vernehmungsprotokoll nebst Unterlagen geht dann zum Staatsanwalt, welcher über die Anklageerhebung/Strafbefehlsverfahren entscheidet.

    Deinem Vertragspartner wird seitens der Strafverfolgungsbehörden angeboten werden (abhängig vom polizeilichen Ermittlungsstand) den Schaden durch Lieferung der Ware bzw. Rücküberweisung der zahlung wieder Gut zu machen. In diesem Fall wäre eine Einstellung des Strafverfahrens mit oder ohne Zahlung einer Geldauflage denkbar.

    Erfolgt keine Reaktion, dann wäre ein Strafbefehlsverfahren ebenso möglich wie eine förmliche Anklageerhebung.

    Dann wird der "Spass" für den Verursacher deutlich teurer. Strafe plus Gerichts- und Anwaltskosten.

    Ist die strafrechtliche Seite geklärt, dann kannst Du zivilrechtlich, sprich Mahnbescheidsverfahren auch in die "Volle" gehen, bis hin zum etwaigen Nutzungsausfall des Artikels und Differenzkosten für eine Drittbeschaffung ist alles denkbar. Es ist lediglich eine Frage der Begründung Deinerseits.

    Unterrichte über die Tatsache, daß Du Strafantrag gestellt hast, auch ebay. Dann wird der bestehende Accout nebst angegebener Adresse in der Regel gesperrt.

    Den Mahnbescheid kannst Du jederzeit hintendreinschieben, wenn die Ware nicht bei Dir eingeht oder das Geld zurückkommt. Beachten musst Du hier lediglich die Verjährungsfrist, sprich Forderungsverjährung.

    Viel Glück

    wünscht

    Lampendoktor

  • Ich habe gerade letzte Woche eine Anzeige erstattet, bezüglich einer nicht gelieferten Petromax mit Kiste. Mit den ausgedruckten Mails und dem Zahlungsnachweis zur Polizei und Anzeige erstattet. Alles weitere regelt jetzt die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft. Danach habe ich dann zivilrechtliche Möglichkeiten. Nur das kann, nach Aussage des Polizisten, dauern.

    Gruß Sven

  • Sven, die zivilrechtlichen Ansprüche hinsichtlich der etwaigen Rückerstattung des Kaufpreises hast Du bereits jetzt schon; der tritt automatisch mit Lieferungsverzug bzw. Untergang der Ware ein. Lediglich die weitergehenden Ansprüche sind in diesem Stadium äusserst fraglich und insofern oft strittig, zumal Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit nachgewiesen werden müssen und das kann nur über ein Offizialverfahren erfolgen. Achte hier auf folgende Einstellungstatbestände:

    1. Einstellung wegen Geringfügigkeit

    2. Einstellung unter der Auflage der Schadenswiedergutmachung

    3. Einstellung unter Auflage der Schadenswiedergutmachung unter Verhängung einer Geldbuße/Zahlung an eine gemeinnützige Organisation

    4. rechtskräftiger Strafbefehl

    5. rechtskräftiger Einstellungsbeschluß im Strafverfahren

    6. rechtskräftiges Urteil


    Grüße


    Lampendoktor

  • Hi, in der Reihenfolge ;-) Habe bei Ebay einen Fall eröffnet. Leider hatte ich keinen Käuferschutz weil der Verkäufer nur Überweisung akzeptiert hatte oder Abholung. Allgäu war für mich keine Option. Die haben mir dann die Kontaktadresse gegeben und noch einen Link wo man online ein Mahnverfahren anleiern kann. Aber auch den Rat erst Anzeige. Mit den Brief hat der nun die letzte Möglichkeit das gütlich aus der Welt zu schaffen. Wenn in 4 Tagen keine Antwort kommt geh ich zur Polizei. Man darf solche Spaxe nicht einfach machen lassen. Ob Ebay den nun sperrt, keine Ahnung.

    CU Bernd

  • Ich umgehe das immer ganz gern (nache iner superschlechten erfahrung auf Kleinaneigen- wo ja keine Adressen angegeben werden müssen) daß ich ganz einfach das Geld per Einschreiben an seine Postadresse schicke.
    DANN hab ich wenigstens einen realen Geldempfänger (nehm ich mal zu 99,99% an...lach)
    Dann bleibt zwar auch noch ein restrisiko, aber ein geringeres.

  • So, es kommt Bewegung in die Sache. Hatte ja als letzten Versuch der gütlichen Einigung einen Brief an den Verkäufer an die Privatadresse geschickt. Quasi ein Ultimatum, bis heute melden oder am Montag folgt die polizeiliche Anzeige.Hat sich vorhin gemeldet. Wenn die Erklärung stimmt wäre es tatsächlich nicht sein Fehler. Er schickt die Lampe nun ab. Ob die Erklärung der Wahrheit entspricht kann ich nicht verifizieren, stimmt es wäre es schon ein Ding. Aber egal, kommt die Lampe an ist für mich alles gut.

    CU Bernd

  • Siehste Bernd ...

    Sich regen bringt manchmal Segen.


    Drücke Dir mal die Daumen!

    :)

    Gruss aus dem "Bayerischen Nizza"
    Rüdiger II.
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    So ist das halt mit dem Licht: Mal brennt es und mal brennt es nicht ...
    ALLE haben immer gesagt: DAS GEHT NICHT.
    Dann kam EINER, der wußte nix davon und HAT'S einfach GEMACHT.

    | In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, in der Praxis schon. |

  • Heute kam per Express tatsächlich die Focus an. Es fehlen zwei Streben im Tragegestell aber das ist ein verschraubter Baukasten, lässt sich also leicht ersetzen. War wohl geschickt fotografiert. Ansonsten bis auf das Glas und den Tragbügel komplett und alles beweglich. Im Tragegestell etwas grünspaniger als auf den Verkauf Fotos aber die Substanz sieht gut aus. Selbst die Düsennadel ist da und ok. Das Pumpenleder ist „neu" aber staubtrocken. Die hat wohl wirklich nie geleuchtet, der Tonbrenner ist absolut sauber und es hing ein uralter unverbrannter Socken dran. Wie so oft oben am Mischrohr über der Mischkammer angebunden. ;-) Liegt hinten rechts im Bild. Ohne Bastelei wäre es ja langweilig. Also laut Verkäufer hat er vor 8 Wochen bei Ebay beantragt/eingestellt wie auch immer das sämtliche Verkaufsaktivitäten ruhen sollen. Hätte wohl nicht geklappt. Er wäre 7 Wochen in Südamerika gewesen und quasi zu Hause angekommen wie mein Brief mit dem Ultimatum Lampe schicken oder Geld zurück oder Anzeige ankam. Hat sich dann sofort gemeldet. Das mag man jetzt glauben oder nicht. Für mich ist die Sache aber durch. Die Lampe ist da :-)



  • Hallo Bernd,

    Gratulation! Das ist dann ja gerade nochmals gut gegangen!

    Grüße

    Lampendoktor