Der Österreicher Lothar Ruisz hatte zu Anfang der zwanziger Jahre die Idee eine kleine Benzinlampe herzustellen, für die er 1921 ein Patent unter der Überschrift "Taschenlampe" anmeldete, wofür dann 1923 die Patentdauer startete.
Danach überlegte er sich nötige technische Verbesserungen und meldete 1924 ein Zusatzpatent an, welches 1927 startete.
Solche Ideen können mich begeistern, und ich war glücklich vor einer Woche ein gut erhaltenes Exemplar bekommen zu können, welches nach der vorhandenen Technik nach 1924/27 entstanden sein muß.
Das erste Bild zeigt die zusammengeschobene Laterne mit einer Höhe ohne Bügel von 11 cm, und die Laterne ausgezogen, wobei sie über Zahnstange und Reibrad gestartet wird, mit einer Höhe von 16,5 cm.
Was in den Patenten nicht erwähnt wurde ist eine runde, über einen Schieber verschließbare Öffnung über der Flamme auf der Rückseite. Ein kurzes Ausprobieren zeigte das man da eine Zigarette anzünden kann, was nicht verwundert, ist doch die Idee für dieses Lämpchen offensichtlich vom Benzinfeuerzeug abgeleitet.
Die Funktion dieser "Taschenlampe" ist genial einfach.
Im unteren Teil des zweiteiligen Gehäuses befindet sich der herausnehmbare Benzintank und die fest mit dem Gehäuse verbundene Zündmechanik mit Reibrad und Feuerstein.
Im oberen Lampenteil wird die Flamme mit einem Glimmerfenster geschützt, und eine herausnehmbare Auslösemechanik mit Zahnstange und Löschhut für die Flamme bilden die Mechanik.
Durch eine Schraube die durch eine Seite des Bügelhalters führt, wird diese Mechanik gehalten, und kann durch das Lösen dieser Schraube zum Reinigen herausgenommen werden.
Das nächste Bild zeigt die wesentlichen Änderungen, die zum Zusatzpatent führten.
Bei der ersten Ausführung erfolgte die Justierung der Flammhöhe über ein Zusatzröhrchen welches über das Dochtrohr des Tanks von unten in der Höhe verstellbar über das Dochtrohr glitt. Dadurch wird der Docht entweder kürzer oder länger, mit entsprechendem Flammbild. Wahrscheinlich eine schlecht arbeitende Lösung.
Deshalb hat Ruisz dieses Dochtrohr fest mit dem unteren Gehäuse verbunden, und stattdessen den ganzen Tank mit seinem Dochtrohr verstellbar gemacht, was das bessere Ergebnis brachte. Man kann sich die Wirkungsweise auf dem Zeichnungsausschnitt des Zusatzpatents anschauen, welches ich hinten anhänge.
Auf dem Bild sieht man links die Unterseite des unteren Lampenteils mit dem Tank. Links am Tank die Mutter zur Höhenverstellung, und rechts die Tanköffnung mit dem Verschluß davor.
Die zweite Änderung ist die Führung der Zahnstange, die ursprünglich vor allem beim schnellen Aufziehen keinen sauberen Eingriff in das Zahnrad am Reibrad hatte, was dann nicht zur zuverlässigen Zündung der Flamme führte.
Eine gestanzte, hochgebogene Lasche verhindert nun das sich die Zahnstange vom Zahnrad wegbewegen kann.
Zudem führt ein Langloch in der Zahnstangenhalterung zu einer zusätzlichen Beweglichkeit derselben, damit sie beim Schließen der Lampe nicht in Eingriff mit dem Reibradzahnrad kommt, sondern nur darüber gleitet, was den Feuerstein schont.
Hier der Blick von oben auf das Gehäuseunterteil, und der Blick in das Gehäuseoberteil.
Schraubt man die Mutter zur Höhenverstellung am Tank ganz aus dem Gewinde heraus, kann man den Tank zur Dochterneuerung oder zum Reinigen nach unten herausziehen.
Ähnlich kann man am Oberteil über einen Hebel am Dom das ganze Oberteil nach oben abziehen, und kommt dadurch an den Feuerstein, oder kann die Mechanik reinigen.
Zum Schluß der Ausschnitt der Patentzeichnung.
Wer beide Patente lesen möchte kann dies bei DEPATISnet unter den Nummern AT95097 und AT108534 tun.
Und ich erfreu mich nun an dieser "Taschenlampe".