• Moin zusammen,


    bin gerade dabei eine weitere 158 aufzuarbeiten, diese hat die Farbe orange und scheint auch original zu sein.
    Schön ist auch, dass sie noch ein Cristal Glas hat wo die Prägung noch gut erhalten ist.


    Man kann also festhalten, dass der Tragebügel, der Tankdeckel, Brenner und der Glaschschutzkorb nicht lackiert worden.
    Jetzt habe ich eine normale, rote, blaue, grüne, türkis und diese orange.
    Gibt es noch mehr Farben? Gut die batela gibt es ja noch.


    Gruß


    Julian

  • Moin zusammen,


    habe sie gerade mal sauber gemacht.


    Was mir dabei aufgefallen ist, hier steht etwas auf dem Brenner. Das ist bei den anderen 158 nicht der Fall. Da steh meines Erachtens: C 21005 Wellenlinie.

    Weiß da jemand etwas zu?


    Gruß


    Julian

  • Hallo an alle. Ich muss hier mal hoch schieben. Habe jetzt auch eine in Orange neu ungebrannt und der selben Beschriftung am Brenner. Gibts da neue Erkenntnisse ob Die Laterne in Orange für nen bestimmten Zweck gebaut wurde? MfG Thomas

  • Nicht von meiner Seite.

    Die Markung des Brenners hatte die gleiche Bedeutung wie das Gegenstueck in der BRD, es wurde fuer Laternen im Straßenverkehr verwendet. Ich persoenlich hab es an Laternen mit rotem Glas angetroffen, was auch irgendwie noch Sinn macht.

    Ich meine mal gelesen zu haben das die zuständige Pruefstelle der TU Dresden angegliedert war.


    In welchem Kontext orange Laternen standen und ob es ueberhaupt einen gibt kann ich nicht sagen.

    http://www.sirkosdrive.de

    Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Poe ()

  • Hab noch mal nachgesehen. Der Brenner, bei dessem ersten Buchstaben es sich um ein G und kein C handelt, steckt auch in mehreren anderen Lampenversionen bis in die späten 60er, ich hab ihn auch in NOS Laternen die grün und blau sind und ein klares Glas haben.

    http://www.sirkosdrive.de

    Nichts zu wissen versetzt einen noch nicht in die Lage die richtigen Fragen zu stellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Poe ()

  • Ein interessanter Fakt in diesem Zusammenhang ist übrigens, das bis zum 04. Oktober 1956 in der DDR die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 13. November 1937 galt.

    die Fassung von 56....

    § 57(2) benennt ausdrücklich Sturmlaternen und ähnliche zur Beleuchtung oder Kenntlichmachung von Fahrzeugen oder Anhängern.

    §61(4) benennt eine Laterne mit rotem Glas als ausreichendes Schlußlicht an Anhängern.



    Diese Positionen wurden unverändert in die 1. aktualisierte Fassung von 1964 übernommen..... und war gültig bis.... hm.... 1982 glaub ich....


    Angaben nach besten Wissen und Gewissen....

  • Ich hoffe es ist ok wenn ich hier kurz mit einer anderen Frage daher komme. Gibt es eigentlich auch eine 158 aus der Produktionsreihe der 155-160 die aus der Vorkriegszeit stammt ähnlich wie die Hasag 159?


    Lg René

  • Natuerlich. Wobei HASAG 159 die falsche Bezeichnung ist, aber klar was du meinst.

    Ja das war nur zum verdeutlichen was ich meine.

    Hast du eine solche Lampe oder ein Bild von der 158 aus der Zeit? Ist der Konstruktive Unterschied bei der 158 auch so groß wie bei der 159?

  • ..... und war gültig bis.... hm.... 1982 glaub ich....


    Angaben nach besten Wissen und Gewissen....

    Hab mir eine in ner Tüte gezogen und darauf folgendes entdeckt :


    Also dürfte bereits ab 71 die StVZO so nicht mehr bestanden haben, wenn ich das richtig deute. Aber zurück zum Thema :)

    Gräten auf dem Sofakissen wird man wohl entfernen müssen! - Das Pinguinmotto

  • § 73/2e betrifft Sicherungsleuchten und Autobahnböcke die zu Absicherungsmaßnahmen im Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Dies erfüllten die Laternen auch vorher schon nicht, da sie kein rot weißes Dreieck beinhalten! ( dafür gabs FROWO )


    §57 und 61 behandeln andere Einsatzzwecke.

    Also nicht verwechseln!