Aus gegebenen Anlass mal wieder:
Vorsicht beim Kauf oder Export von Laternen die Europa verlassen, oder vorraussichtlich innerhalb Europas per Luftfracht transportiert werden.
Laternen jeglicher Art kollidieren mit den Luftsicherheitsbedingungen. Sofern erkenntlich oder erriechbar / detektierbar (!) fischt das Internationale Versandzentrum in Frankfurt sie raus und läßt sie im besten Fall ohne Zusatzkosten mit fettem Gefahrgutaufkleber zurückgehen.
Es spielt keine Rolle das sie vermutlich das letzte Mal vor 100 Jahren betankt wurden. die entsprechende Argumentation lautet:
"Die Lampe ist mit einem brennbaren Stoff betrieben worden und unterliegt den Luftsicherheitbestimmungen. "
Das die Bestimmungen sich auf Volumina von Brennstoffen beziehen und nicht auf Gerätschaften die mit selbigen betrieben werden können aber leer sind wird am IVZ FFM offensichtlich großzügig ausgelegt.
Zum tragen kommt das insbesondere wenn es erforderlich wird auf dem Paket eine Zollerklärung auszufüllen. England dürfte das demnächst ja auch wieder betreffen
Es könnte sich also ziemlich böse rächen irgendwo internationalen Versand anzubieten um die finanzstarken ausländischen Käufer zu ereichen :-).
Zollrechtlich sind wir auf der sicheren Seite, der gesetzliche Auskunftsdienst des Zolls sieht keine Probleme, nur was nützt das.
schönes WE