• Hallo Erich,
    hast Du da genauere Maße?
    Ich kenne für den 23'er Brenner jetzt nur das Glas mit
    15,5 Zoll. Ab welcher Höhe soll denn das höhere Glas
    eingesetzt werden? Und was würde dagegen sprechen,
    den Zylinder auch auf Meereshöhe einzusetzen, da es
    sich ja ohnehin um einen Blaubrenner handelt?
    Würde mich ja doch mal interessieren. :)


    Grüße


    Marcus

    Dochtlampenfreak

  • Hierbei geht es um eine Optimierung für wirklich hoch gelegene Orte mit "dünner Luft".
    Dafür gibt/gab es zum Ausgleich nicht nur längere Glaser, sondern auch Messingaufsätze, die das Glas entsprechend verlängern.
    Ich besitze sowas nicht, wäre aber auch noch nicht in die Verlegenheit gekommen, sowas benutzen zu müssen :D

    Grüße
    Markus

  • "Heel-Less · mit glattem unteren Rand · "High Altitude" · extra lange Ausführung um auch in dünner alpiner Luft noch genug Sauerstoff an die Flamme zu bringen"


    Hallo Erich,


    Benutzt Du denn die Lampe in alpiner Luft?
    Komisch, ich habe noch nie Zoll für England-Importe bezahlt! ?(


    Gruß Dieter


    Es wurde schon alles gesagt, nur nicht von Jedem. (Karl Valentin) :user:

  • Wenn die Lampen in Nordschottland laufen, müssten sie auch bei Dir zu Hause laufen.
    Der höchste Berg, Ben Nevis, hat etwas über 1000 m.
    Ich würde es riskieren! Es kommt natürlich auch auf Deinen Einkaufspreis an!
    Sie verursachen evtl. bei mir (23 m NN) einige Pfeifgeräusche. Auf 600/700 m NN, was ja auch wohl der durchschnittlichen Höhe in Schottland entspricht, dürfte es keine Schwierigkeiten geben.
    Verkaufen kannst Du die Gläser immer noch.


    Gruß
    Dieter


    Es wurde schon alles gesagt, nur nicht von Jedem. (Karl Valentin) :user:

  • Hallo Erich,


    von wo und was hast du denn letztens in England bestellt?
    England gehört doch immer noch zur EU, nur die britischen Kanalinseln bilden eine Ausnahme.
    Die gehören nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern.


    Grüße aus Dresden Andreas

  • Tach Erich,


    ...ich habe vor anderthalb Wochen eine Lampe aus England bekommen; die hat definitiv keine Einfuhr- Umsatzsteuer gekostet. Noch ist Groß- Brittanien Mitglied der EU.
    Solltest Du als Gewerbetreibender Neuteile (unversteuert) gekauft haben, dann musst Du die hier in Deutschland natürlich versteuern. Gebrauchtteile, Für die in England schonmal Mwst. bezahlt worden sind, müssen nicht nochmal versteuert werden. Genauere Einzelheiten wird Dir Dein zuständiges Hauptzollamt sicherlich gerne erläutern.


    Grüße aus dem Westmünsterland


    Klaus